Bei einem im Mietvertrag vereinbarten oder ausnahmsweise ohne eine solche Vereinbarung zulässigen Nutzungsrecht für den Dachboden, einen Trockenraum etc. sollten die Schlüssel für diese Räumlichkeiten nicht aus der Hand geben und den neuen Eigentümer schriftlich an Ihr Zugangsrecht erinnern.Der Vermieter hat allerdings die Möglichkeit zu einer sogenannten Teilkündigung. Weiterhin sollten Sie dafür sorgen, daß Ihr Keller verschlossen und mit Ihrem Namen versehen ist. Sie können auch vorsorglich ein Schild mit der Aufschrift "Bei unbefugtem Öffnen oder Betreten erfolgt Strafanzeige wg. Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung bzw. Diebstahl!" anbringen.