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Kaution futsch?
Sie sollte sich vom neuen Eigentümer schriftlich bestätigen lassen, daß er Ihre Kaution übernimmt, da er Ihnen bei einem zukünftigen Auszug nur dann Ihre Kaution zurückzahlen, wenn er sie vom Voreigentümer auch erhalten oder sich diesem gegenüber zur  Rückzahlung an Sie verpflichtet hat.