Erst mit Eintragung in das
Grundbuch, darf der neue Eigentümer in vollem Umfang als Vermieter
auftreten. Vor diesem Zeitpunkt ist es rechtlich unwirksam, wenn er
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Kündigungen ausspricht,
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Mieterhöhungen verlangt,
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Modernisierungen ankündigt
etc.
Aus diesem Grunde ist
es u.U. sehr wichtig, den genauen Zeitpunkt der Eintragung ins Grundbuch
zu kennen. Unter Vorlage des Personalausweises und des Mietvertrages sind
Mieter jederzeit berechtigt, Einsicht in das Grundbauch zu nehmen.