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Terminvereinbarung
Nur in Ausnahmefällen kann der Vermieter eigenständig einen Besuchstermin festlegen (z.B. für dringende, notwendige Reparaturen). Normalerweise allerdings muss der Mieter den vom Vermieter vorgeschlagenen Termin nicht akzeptieren, sondern kann vielmehr seinerseits (möglichst schriftlich) zwei bis drei Ausweichtermine, die innerhalb der nächsten Tage liegen, anbieten.
Auch darf der Vermieter die Mietwohnung normalerweise nur an Wochentagen und zu angemessener Tageszeit betreten bzw. besichtigen (in der Regel von 10-13 und 15-18 Uhr).