Terminvereinbarung
Nur in Ausnahmefällen
kann der Vermieter eigenständig einen Besuchstermin festlegen (z.B.
für dringende, notwendige Reparaturen). Normalerweise allerdings muss
der Mieter den vom Vermieter vorgeschlagenen Termin nicht akzeptieren,
sondern kann vielmehr seinerseits (möglichst schriftlich) zwei bis
drei Ausweichtermine, die innerhalb der nächsten Tage liegen, anbieten.
Auch darf der Vermieter
die Mietwohnung normalerweise nur an Wochentagen und zu angemessener Tageszeit
betreten bzw. besichtigen (in der Regel von 10-13 und 15-18 Uhr).