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 Vereinbarungen nur schriftlich
Aus Beweissicherungsgründen sollten Sie auf jeden Fall über Mieterhöhungen, Modernisierung, Kündigung o. ä. nur schriftliche Vereinbarungen mit Ihrem Vermieter treffen. Auch sollten sie Ihren Vermieter bitten, Ihnen sein  Angebot bzw. das Ergebnis des Gesprächs schriftlich per Post zu unterbreitet. Dann können Sie sich in Ruhe beraten lassen, ob Sie das Papier so unterschreiben können oder ob  Abänderungen nötig sind.
Sind sie  beispielsweise mit einer angekündigten Modernisierung nicht einverstanden, sollten sie auf jeden Fall Handwerkern den Zutritt zu Ihrer Wohnung verwehren, da dies sonst u.U. als stillschweigende  Zustimmung ausgelegt werden kann mit der Folge, dass Sie  dann später auch die Modernisierungserhöhung zahlen müssen.