Vereinbarungen nur
schriftlich
Aus Beweissicherungsgründen
sollten Sie auf jeden Fall über Mieterhöhungen, Modernisierung,
Kündigung o. ä. nur schriftliche Vereinbarungen mit Ihrem Vermieter
treffen. Auch sollten sie Ihren Vermieter bitten, Ihnen sein Angebot
bzw. das Ergebnis des Gesprächs schriftlich per Post zu unterbreitet.
Dann können Sie sich in Ruhe beraten lassen, ob Sie das Papier so
unterschreiben können oder ob Abänderungen nötig sind.
Sind sie beispielsweise
mit einer angekündigten Modernisierung nicht einverstanden, sollten
sie auf jeden Fall Handwerkern den Zutritt zu Ihrer Wohnung verwehren,
da dies sonst u.U. als stillschweigende Zustimmung ausgelegt werden
kann mit der Folge, dass Sie dann später auch die Modernisierungserhöhung
zahlen müssen.