Besichtigung nur unter Zeugen
Aus Gründen der Beweissicherung
sollten Sie schon deshalb bei einer Besichtigung der Wohnung durch
Ihren Vermieter oder bei einem Gespräch mit demselben immer Nachbarn
oder Freunde als Zeugen hinzuziehen, weil Sie damit rechnen müssen,
dass auch Ihr Vermieter einen Zeugen mitbringt. Die Namen der Begleitpersonen
Ihres Vermieters sollten sie sich notieren. Kommt der Vermieter nicht selbst
mit, so muß er Ihnen vorher die Besucher namentlich ankündigen.
Wichtig ist, dass sie einem Rechtsanwalt keinen Zutritt zu gewähren
brauchen.