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Ankündigung von ModernisierungenModernisierungen,
das heißt Baumaßnahmen im Haus oder in der Wohnung, die zu
einer Verbesserung des Wohnwertes oder zu Energieeinsparungen führen,
sind zwei Monate vor Beginn der Arbeiten ankündigen. Der Mieter darf
dann bis zum Ende des darauf folgenden Monats zum übernächsten
Monat kündigen.
Beispiel: Der Eigentümer schickt die Ankündigung der von ihm geplanten Modernisierungsmaßnahmen im Januar. Der Mieter kann dann bis zum 28. Februar kündigen. Das Mietverhältnis endet am 31. März. |