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Kündigung / Beendigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung

In der Regel endet das Mietverhältnis weil eine der Vertragsparteien die Kündigung ausgesprochen hat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, sofern es sich nicht um einen gewerblichen Mietvertrag handelt.

Bei einem Zeitmietvertrag endet das Mietverhältnis indes mit Zeitablauf.

Vermieterkündigung

Der Vermieter benötigt für eine wirksame Kündigung grundsätzlich einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Lediglich bei einer Einliegerwohnung / Zweifamilienwohnung kann ein anderes gelten.

Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, so muss er den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs rechtzeitig hinweisen. Zudem muss der Grund der Kündigung angegeben werden und zwar so, dass der Kündigungsgrund für den Mieter erkennbar ist. Im Falle einer Kündigung aus berechtigtem Interesse sind alle Gründe anzugeben.

Der Mieter kann einer an sich berechtigten Vermieterkündigung widersprechen, wenn die Kündigung für ihn oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde.

Bei der Kündigung hat der Vermieter die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten.

Mieterkündigung

Der Mieter kann einen unbefristeten Mietvertrag grundsätzlich ohne Angabe von Gründen mit einer dreimonatigen Frist kündigen.

Der Mieter hat darüber hinaus Sonderkündigungsrechte bei einer Mieterhöhung, Modernisierung, Verweigerung einer berechtigterweise verlangten Untervermietungserlaubnis).

Fristlose Kündigung

Sowohl Mieter als auch Vermieter können fristlos kündigen, wenn der andere Teil seine Verpflichtungen schuldhaft in solchem Maß verletzt, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist.

Hat der Vermieter berechtigterweise eine fristlose Kündigung ausgesprochen, so muss dem Mieter trotzdem noch eine angemessene Frist zur Räumung der Wohnung zugestanden werden. Dies ergibt sich aus der Rücksichtnahmepflicht.

Verwertungskündigung

Für den Fall das ein Vermieter bei Fortbestand des Mietverhältnisses an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert ist, kann der Vermieter ein Mietverhältnis kündigen.

Kündigung bei Verkauf der Mietwohnung?

Es gibt für den Käufer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung kein Sonderrecht zur Kündigung. Der alte Mietvertrag gilt weiter.

Stand: (letzte Änderung: 17.02.2026)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Tipp
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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