[AnwaltOnline - Mietrecht März 2011]
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* AnwaltOnline - Mietrecht März 2011 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/ *
* ISSN: 1619-7143 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Abrechnungsfrist von Nebenkosten bei Mietverträgen über Geschäftsräume
§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ist auf die Gewerberaummiete nicht entsprechend
anwendbar. Es fehlt bereits an dem Erfordernis einer unbeabsichtigten
Regelungslücke, da kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich ist, dass der
Gesetzgeber die allein für das Wohnraummietrecht konzipierte Regelung
des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB lediglich versehentlich nicht in den
Verweisungskanon des § 578 BGB aufgenommen hat. [... weiterlesen ...]
>> Kündigungsausschluss - bei vier Jahren ist Schluss!
Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener
Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier
Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann -
überschreitet.
BGH, 8.12.2010 - Az: VIII ZR 86/10
>> Wenn die Hausverwaltung ungültige Mietvertragsklauseln benutzt ...
Verwendet eine Hausverwaltung Mietvertragsklauseln, die nach
höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksam sind (z.B.
Schönheitsreparaturklauseln), so macht sich die Hausverwaltung gegenüber
dem Vermieter Schadenersatzpflichtig. Dies gilt natürlich nur für den
Fall, dass die Hausverwaltung für den Vermieter auch die Gestaltung der
Mietverträge übernimmt. In diesem Fall ist die Verwendung von Klauseln,
die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksam sind, ein Verstoß
gegen die Pflichten als Verwalter, da es bei einer entgeltlich tätigen
Hausverwaltung zumutbar ist, dass sich in juristischer Fachliteratur
über die Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung informiert wird - und zwar
auf dem neuesten Stand.
KG, 13.10.2006 - Az: 3 U 3/06
>> Vor Ablauf der Kündigungsfrist kann der Mieter Räumungsanfragen
ignorieren
Sofern ein Mieter sich nach Kündigung des Mietverhältnisses nicht auf
eine Anfrage des Vermieters zur vorzeitigen Räumung äußert, hat der
Vermieter keinen Grund zur Einreichung einer Räumungsklage. Im
vorliegenden Fall verlangte der Vermieter von seinem gewerblichen
Mieter, den Räumungsanspruch des Vermieters [... weiterlesen ...]
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Kunden finden Sie zusätzlich:
>> Betriebskostenabrechnung - Unterschrift vom Vermieter erforderlich?
>> Schadensersatzanspruch gegen den Mieter - Vermieter in der Beweislast
>> Heizung darf im Notfall auch ohne Rückfrage beim Vermieter
repariert werden
>> Rauchmelder mit Mehrheitsbeschluss installieren?
>> Das neueste aus den letzten 30 Tagen
AnwaltOnline versendet neben den Newslettern regelmässig aktuelle
Urteile, Tipps u.a.m. an unsere Kunden. Eine Übersicht über die neuesten
Urteile der letzten 30 Tage finden Sie hier:
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>> Update Mietspiegel-Programm
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wurde aktualisiert und kann in der Version 6.00 unter der URL
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*2* Das Thema des Monats
>> Nebenräume
Unter Nebenräumen versteht man u.a. Keller, Trockenböden, Waschküche,
Stellplätze u.a. Einen Anspruch auf solche Nebenräume, sofern sich diese
nicht in der Wohnung befinden, hat der Mieter nur dann, wenn diese Räume
mietvertraglich genannt sind.
Der Vermieter kann für Nebenräume, die nicht zum Wohnen bestimmt sind
sowie Teile des Grundstücks eine Teilkündigung aussprechen, wenn diese
Nebenräume zur Schaffung von Wohnraum zum Zwecke der Vermietung genutzt
werden sollen oder aber neu zu schaffender und vorhandener Wohnraum mit
Nebenräumen und Grundstücksteilen ausgestattet werden soll. Die
Kündigungsfrist bei einer Teilkündigung beträgt 3 Monate.
Der Mieter kann eine angemessene Senkung des Mietzinses verlangen und
bei verzögertem Beginn der Baumaßnahmen auch die Verlängerung des
Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen.
[... weiterlesen ...]
>> Eichpflicht - auch für Vermieter
Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, geeichte Zähler für Strom,
Wasser, Gas und Wärme zu verwenden, wenn mit Hilfe dieser Zähler
gegenüber den Mietern Energie und/oder Wasser abgerechnet werden soll.
Verdunster für die Heizkostenverteilung und elektronische Verteiler
unterliegen der Eichpflicht nicht.
Die Eichung eines Messgerätes ist nicht dauerhaft, sondern auf eine
bestimmte Anzahl von Jahren beschränkt. So sind: [... weiterlesen ...]
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Kunden finden Sie zusätzlich:
>> Gartenpflege
Die Kosten der Gartenpflege können mietvertraglich auf den Mieter
überwälzt werden (§ 2 BetrKV), die Kosten zählen also zu den zulässigen
Arten der Betriebskosten. Falls es sich bei dem Mietobjekt um ein
Einfamilienhaus mit Garten handeln sollte, so ist der Mietvertrag auch
dann, wenn der Garten nicht erwähnt ist, so auszulegen, dass der Garten
dem Mieter zur Benutzung zusteht aber auch, dass der Mieter die normalen
Pflegekosten zu tragen hat. Liegt die gemietete Wohnung dagegen in einem
Mehrfamilienhaus, so muss der Garten, um als mitvermietet zu gelten,
ausdrücklich erwähnt werden. In diesem Fall könnten dann auch die
Pflegekosten vom Mieter verlangt werden.[... weiterlesen ...]
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*3* Mehr von AnwaltOnline
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Mieterhöhungsverlangens können Sie uns gesondert mitteilen - die
Antworten hierauf sind im Preis enthalten.
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vorgelegten privaten Mietvertrag auf Herz und Nieren zum günstigen
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einzelnen Paragrafen und sendet Ihnen eine ausführliche und individuelle
Stellungnahme sowie konkrete Empfehlungen zu allen problematischen
Abschnitten zu. Spezielle Fragen hinsichtlich des Mietvertrages können
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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
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*5* (P) (C) 2011
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Inh. A. Theurer & M. Winter
Immanuelkirchstraße 5
10405 Berlin
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für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
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