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[AnwaltOnline - Mietrecht Februar 2011]

Mietrecht

[AnwaltOnline - Mietrecht Februar 2011]

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* AnwaltOnline - Mietrecht                                Februar 2011 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/                                     *
* ISSN: 1619-7143                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
  >> Renovierungskosten nach Kostenvorschlag - auch die Umsatzsteuer
muss bezahlt werden!
Haben die Mietvertragsparteien vereinbart, dass der Mieter die
anteiligen Kosten für künftige Schönheitsreparaturen nach einem
Kostenvoranschlag des Vermieters oder eines Fachbetriebs zu zahlen hat,
so schuldet der Mieter den Abgeltungsbetrag einschließlich der
Umsatzsteuer. Dies gilt auch für den Fall, dass die Umsatzsteuer
tatsächlich nicht anfällt, weil der Vermieter die Renovierung nicht
durchführt. Schließlich war vertraglich vereinbart, dass die Berechnung
entsprechend einem Kostenvoranschlag zu erfolgen habe. Diese weisen
regelmäßig eine Umsatzsteuer aus.
BGH, 16.7.2010 - Az: VIII ZR 280/09
  >> Eigentümer muss marode Fenster austauschen
Die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten für Teile des
Gemeinschaftseigentums, insbesondere solche, die sich im räumlichen
Bereich des Sondereigentums oder innerhalb der Räume des Sondereigentums
befinden oder diese abgrenzen, und damit überwiegend allein dem Zugriff
des jeweiligen Sondereigentümers unterliegen, können auf diese
Wohnungseigentümer durch Vereinbarung übertragen werden. [... weiterlesen ...]
  >> Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern
Sofern Vermieter und Verpächter im Erhebungsgebiet gelegene
Räumlichkeiten an im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 NKAG durch den
Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilte Personen bzw. Unternehmen
überlassen, sind diese selbst mittelbar bevorteilt und deswegen nach
niedersächsischem Landesrecht beitragspflichtig.
Auf eine Auffangvorschrift, mit der die Beitragspflicht auf sonstige
selbstständig tätige Personen und Unternehmen erstreckt wird, darf nur
für diejenigen vom Fremdenverkehr Bevorteilten zurückgegriffen werden,
deren Hinzutreten zum Kreis der Beitragspflichtigen nicht vorhersehbar
war. Die Anwendung eines solchen Auffangtatbestands setzt weiter voraus,
dass der vorgesehene Beitragsmaßstab den Vorteil des Beitragspflichtigen
sachgerecht abbildet.
Werden nicht alle Beitragspflichtigen von einer
Fremdenverkehrsbeitragssatzung erfasst, liegt darin grundsätzlich ein
weitreichender Fehler bei der Maßstabsbildung, der die
Gesamtunwirksamkeit der Satzung nach sich zieht.
Niedersächsisches OVG, 22.11.2010 – Az: 9 LC 393/08
  >> Außenwände - wer hat das Nutzungsrecht?
Im zu entscheidenden Fall waren von einem Vermieter zwei Geschäftsräume
in einer Ladenpassage an verschiedene Mieter vermietet worden. Einem
Mieter wurde später erlaubt, an der zu dem anderen Ladenlokal gehörenden
Außenwand Werbung anzubringen. Der Mieter dieses Ladenlokals vertrat die
Auffassung, dass nur er berechtigt sei an den Außenwänden der von ihm
gemieteten Räume Werbung anzubringen und [... weiterlesen ...]
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Kunden finden Sie zusätzlich:
  >> Einbauküche übernommen - Neuer Mieter haftet!
  >> Grundlos renoviert - Wertersatzanspruch rechtzeitig geltend machen!
  >> Unklare Jahresabrechnung muss geprüft werden!
  >> Mietvertrag zur Absicherung mit unterzeichnet - Kein Anspruch gegen
den Absichernden!
  >> Das neueste aus den letzten 30 Tagen
AnwaltOnline versendet neben den Newslettern regelmässig aktuelle
Urteile, Tipps u.a.m. an unsere Kunden. Eine Übersicht über die neuesten
Urteile der letzten 30 Tage finden Sie hier:
https://www.anwaltonline.com/mietrecht/urteile
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*2* Das Thema des Monats
  >> Wandfarbe
Bei der Frage nach der Wandfarbe ist zunächst darauf hinzuweisen, dass
der Mieter während der Mietzeit völlig frei entscheiden kann, welche
Farbe die gemieteten vier Wände haben sollen. Der Vermieter kann keine
bestimmten Farben oder Farbtöne vorschreiben oder seine Erlaubnis zur
Abweichung als Voraussetzung vereinbaren. Dies gilt auch für
Renovierungen während der Mietzeit. Eine anderslautende Klausel im
Mietvertrag ist ungültig (BGH, 18.6.2008 - Az: VIII ZR 224/07, BGH,
18.2.2009 - Az: VIII ZR 166/08, BGH, 23.9.2009 - Az: VIII ZR 344/08,
BGH, 20.1.2010 - Az: VIII ZR 50/09). Der Vermieter hat lediglich ein
berechtigtes Interesse daran, dass die Wohnung bei Ende des
Mietverhältnisses in einer Farbe übergeben wird, die eine
Weitervermietung nicht erschwert. Daher wäre es z.B. zulässig
mietvertraglich vorzusehen, dass bei Auszug ein neutraler Farbanstrich
vorliegen muss. Der Mieter kann aber in einem der üblichen
Formularmietverträge nicht wirksam dazu verpflichtet werden, die Wohnung
während der Mietzeit weiß zu halten oder nach Ende der Mietzeit mit
weißen Wänden zu verlassen (BGH, 14.12.2010 - Az: VIII ZR 198/10).
[... weiterlesen ...]
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Kunden finden Sie zusätzlich:
  >> Störung des Hausfriedens
Der Begriff Hausfrieden beschreibt das Recht zur ungestörten Betätigung
in der Wohnung, Geschäftsräumen und Gärten des Inhabers des Hausrechts.
Im Mietrecht ist der Hausfrieden insbesondere dann relevant, wenn er
gestört wird. So kann eine nachhaltige Störung des Hausfriedens durch
einen Mieter die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses herbeiführen:
Der Mieter ist verpflichtet den Hausfrieden zu wahren. Verletzt der
Mieter diese Pflicht, so kann der Vermieter nach erfolgter Abmahnung das
Mietverhältnis kündigen. Mit der Abmahnung muss dem Mieter die Chance
gegeben werden, sein Verhalten zu ändern bzw. die Missstände zu
beseitigen. Eine Abmahnung ist dann entbehrlich, [... weiterlesen ...]
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*3* Mehr von AnwaltOnline
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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg