[AnwaltOnline - Mietrecht November 2010]
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* AnwaltOnline - Mietrecht November 2010 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/ *
* ISSN: 1619-7143 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Mehrheitsbeschluss für Heizkostenabrechnung ausschließlich nach
Verbrauch
Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer, Heizkosten ausschließlich nach
Verbrauch abzurechnen, kann durch Mehrheitsbeschluss geändert werden.
Ob eine Änderung des Verteilungsschlüssels für Heizkosten mit der
Heizkostenverordnung vereinbar ist, bestimmt sich nach der Fassung der
Verordnung, welche bei erstmaliger Geltung des neuen Schlüssels in Kraft
ist.
BGH, 16.7.2010 - Az: V ZR 221/09
>> Ohne Belege keine Nebenkostenzahlungen!
Verweigert der Vermieter die Einsicht in die Belege der
Nebenkostenabrechnung, so kann der Mieter die vollständige Rückzahlung
der Vorauszahlungen verlangen. Die Zusendung einer nicht überprüfbaren
Abrechnung ist nicht ausreichend. Es besteht auch kein tatsächlich
vermuteter Zugang der Abrechnung per Einschreiben.
LG Landau, 11.1.2010 - Az: 1 S 68/09
>> Mieter kann Waschmaschine in der Wohnung aufstellen!
Solange die Ab- und Zuläufe ausreichend gegen Wasserauslaufen gesichert
sind, darf ein Mieter in seiner Wohnung eine Waschmaschine aufstellen.
Dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dies gilt auch
dann, wenn für Waschmaschinen in der Gemeinschaftswaschküche im Keller
Stellplätze vorgesehen sind. Im vorliegenden Fall war das Aufstellen von
Waschmaschinen in der Wohnung mietvertraglich untersagt.
[... weiterlesen ...]
>> Schimmelbildung in der Wohnung - Minderung kann bis zu 100% gehen!
Kann in einer Wohnung Schimmelbildung nur durch durchgehendes Lüften
vermieden werden, widerspricht dies den an eine normale Wohnnutzung zu
stellenden Anforderungen. Eine Minderung ist gerechtfertigt, im
vorliegenden Fall sogar bis zu 100 Prozent. [... weiterlesen ...]
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Garten - was kann bestimmt werden?
>> Übergabe der Wohnung von Zahlung der Kaution und der ersten
Monatsmiete abhängig?
>> Sportsbar mit Wettvermittlung und Getränkeausschank im Mischgebiet
>> Pflicht der Eigentümer zur tätigen Mithilfe bei der Verwaltung?
Darüber hinaus versenden wir regelmässig aktuelle Urteile u.a.m. an
unsere Abonnenten. Eine Übersicht über die neuesten Urteile der letzten
30 Tage finden Sie hier:
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einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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>> Update Mietspiegel-Programm
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wurde aktualisiert und kann in der Version 5.64 unter der URL
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*2* Das Thema des Monats
>> Besichtigung durch den Vermieter
Grundsätzlich sind alleine Sie als Mieter einer Wohnung aufgrund Ihres
in § 123 StGB strafrechtlich geschützten Hausrechts berechtigt, darüber
zu bestimmen, wer Ihre Wohnung wann und warum betreten darf.
Nur der Vermieter oder sein Bevollmächtigter (z. B. der Hausverwalter)
können Ihnen Besuch ankündigen. Kündigen sich andere Personen (z.B.
Handwerker, Kaufinteressenten) selbst an, sind Sie in der Regel nicht
dazu verpflichtet, ihnen Zutritt zu gewähren. Eine Ausnahme bildet die
jährliche Heizkostenablesung, wenn der Besuch Ihnen mindestens acht Tage
vorher persönlich oder von der beauftragten Ablesefrima angekündigt wird.
> Voranmeldung erforderlich
Der Vermieter ist in der Regel verpflichtet, seinen Besuch rechtzeitig
vorher schriftlich oder persönlich beim Mieter anzumelden, also
mindestens ein bis zwei Tage vorher. Ist der Mieter berufstätig, beträgt
die Anmeldefrist drei bis vier Tage. Hierbei genügt eine Voranmeldung
durch Aushang im Treppenhaus nicht, vielmehr bedarf es des Zuganges
einer schriftlichen Voranmeldung beim Mieter bzw. eines Anrufes.
Eine wichtige Ausnahme von dem Grundsatz der rechtzeitigen Anmeldung
besteht, wenn offensichtlich akute Gefahr für das Eigentum des
Vermieters besteht, z. B. bei Wasserrohrbruch oder Feuer. In diesen
Fällen darf der Vermieter sofortigen Einlaß in die Wohnung des Mieters
verlangen.
Ist dieser für mehrere Tage abwesend, muss er dem Vermieter informieren,
wer ein Zweitschlüssel für die Wohnung aufbewahrt und in
Dringlichkeitsfällen Zutritt gewähren kann.
Anderenfalls kann der Mieter eventuell für entstehende Schäden haftbar
gemacht werden.
> Terminvereinbarung
[... weiterlesen ...]
> Besuch nur mit Begründung
[... weiterlesen ...]
> Besichtigung nur unter Zeugen
[... weiterlesen ...]
> Vereinbarungen nur schriftlich
[... weiterlesen ...]
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie diesen
Monat zusätzlich:
>> Abnahmeprotokoll
Ein Abnahmeprotokoll kann dem Vermieter als Grundlage für die Prüfung
von Schadensersatzansprüchen wegen nicht ordnungsmäßiger Rückgabe der
Mieträume, insbesondere wegen vom Mieter verursachter Schäden oder wegen
unterlassener Schönheitsreparaturen, dienen. Wird ein bestimmter Mangel
im Protokoll nicht aufgeführt, wirkt sich das gegen den Vermieter aus:
Es ist anerkannt, dass bei Bescheinigung des Vermieters im
Abnahmeprotokoll bzgl. der Mangelfreiheit der Mietsache es dem Vermieter
versagt ist, sich später auf bestehende Mängel, die dieser hätte
wahrnehmen können, zu berufen (BGH v. 10.11.1982 - VIII ZR 252/81, MDR
1983, 394 = NJW 1983, 446).
Daher empfiehlt es sich, [... weiterlesen ...]
>> Fußmatte
Eine Fußmatte vor dem Wohnungseigang kann in einem Mehrfamilienhaus
leicht zum Ärgernis werden - sowohl für Mieter als auch Eigentümer.
Besonders wenn eine Partei die Fußmatte auch als Abstellplatz für ihre
Schuhe nutzt, kann es leicht zu Divergenzen kommen. Die rechtliche
Betrachtungsweise unterscheidet sich bei Eigentum und Miete, im Ergebnis
kommt es jedoch zum gleichen Ergebnis. [... weiterlesen ...]
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*3* Mehr von AnwaltOnline
>> Neue Muster im Bereich Mietrecht
Mustervorlage für eine Ankündigung einer Wohnungsbesichtigung zur Prüfung
auf bauliche Mängel
Mustervorlage für eine Ankündigung einer Wohnungsbesichtigung wegen
beabsichtigten Verkaufs der Mietwohnung
>> Rechtsberatung
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Rechtsanwälte) beraten zu lassen.
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Mieterhöhungsverlangens können Sie uns gesondert mitteilen - die
Antworten hierauf sind im Preis enthalten.
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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
>> Kontakt
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*5* (P) (C) 2010
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Inh. A. Theurer & M. Winter
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