[AnwaltOnline - Newsletter April 2007]************************************************************
* AnwaltOnline - Mietrecht April 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.com *
* ISSN: 1619-7143 *
************************************************************Dieses Abonnement ist für Sie völlig k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.************************************************************
In dieser Ausgabe:*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
************************************************************
************************************************************
*1* Interessante Urteile & Neues>> Zustimmung zur Kündigung der ehemaligen Ehewohnung
Die Zustimmung zur Kündigung der gemeinsam angemieteten
ehemaligen Ehewohnung kann nach der endgültigen Trennung
verlangt werden, wenn unterhaltsrechtliche Gründe oder auch
der Gesichtspunkt nachehelicher Solidarität dem nicht
entgegen stehen, da in diesem Fall der Grund, das Miet-
verhältnis unter Mitwirkung des anderen Ehegatten aufrecht
zu erhalten, weggefallen ist.OLG Köln, 11.4.2006 - Az: 4 UF 169/05
>> Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter und
VerjährungAuch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen kann die Ver-
jährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter
einer Wohnungseigentumsanlage verkürzt werden. Es stellt
jedoch eine unangemessene Benachteiligung des Vertrags-
partners dar, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vorsehen, daß solche Ansprüche auch bei vorsätzlichem
Handeln des Verwalters unabhängig von der Kenntnis der
Geschädigten nach drei Jahren verjähren. Eine entsprechende
Klausel ist somit unwirksam.OLG München, 8.11.2006 - Az: 34 Wx 45/06
>> Anpassung einer unzulässig langen Staffelzinsvereinbarung
Übersteigt die Dauer des in einem Staffelmietvertrag
individualvertraglich vereinbarten Kündigungsverzichts des
Mieters den nach § 557a Abs. 3 BGB zulässigen Zeitraum von
vier Jahren, so ist der Kündigungsverzicht gemäß § 557a Abs.
4 BGB nicht insgesamt, sondern nur insoweit unwirksam, als
seine Dauer den genannten Zeitraum überschreitet.BGH, 14.06.2006 - Az: VIII ZR 257/04
>> Vermieter kann Gestattung der Gartennutzung widerrufen
Die Gestattung, gleich ob ausdrücklich oder stillschweigend
durch bloße Duldung erteilt, eine Gartenfläche zu nutzen,
ist frei widerruflich, wenn es an einer entsprechenden
vertraglichen Regelung mangelt.KG, 14.12.2006 - Az: 8 U 83/06
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Lärm aus Kindergarten und Pfarrhaus
>> Nebenkostenabrede auch mündlich
>> Zwischenablesung - muß nur der einziehende Mieter zahlen?
>> Abweichende Umlage der Nebenkosten - stillschweigende
Übung?Den Jahreszugang Mietrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=MNIm Bereich Mietrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 1.750 Urteile.weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht
************************************************************
************************************************************
*2* Das Thema des Monats>> Treppenhaus
> Allgemeines
Das Treppenhaus ist eine zur Mietsache gehöriger Gemein-
schaftsfläche, die vom Mieter benutzt werden darf, sofern
andere Mieter nicht hierdurch beeinträchtigt werden. Dies
berechtigt den Mieter beispielsweise, Fußmatten vor der
Haustür auszulegen, sofern dies mietvertraglich nicht
verboten wurde. Ein entsprechendes Verbot ist zulässig
(AG Berlin-Neukölln - Az: 7 C 21/03). Das kurzfristige
Abstellen von Schuhen auf der Fußmatte ist zulässig.
Es ist Aufgabe des Vermieters, dafür Sorge zu tragen, daß
das Treppenhaus gefahrlos genutzt werden kann (Beleuchtung,
korrekte Befestigung, keine Sturzgefahr, etc.).> Putzpflicht
Ein Mieter kann mietvertraglich oder über die Hausordnung
dazu verpflichtet werden, das Treppenhaus zu putzen. Kommt
der Mieter seiner diesbezüglichen vertraglichen Pflicht
nicht nach und sorgt er auch nicht für einen geeigneten
Ersatz, so kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen.
Es ist auch zulässig den Mieter gleichzeitig aufzufordern,
das Treppenhaus innerhalb von drei Tagen zu putzen und somit
seiner Pflicht nachzukommen. Sollte auch diese Frist
unbeachtet verstreichen, so kann eine Firma mit der
Reinigung beauftragt werden. Die Kosten für ein solches
einmaliges Reinigen können dem Mieter auferlegt werden,
sofern es dem Vermieter gelingt, nachzuweisen, daß der
betroffene Mieter seiner Putzpflicht tatsächlich nicht
erfüllt hat. Der Vermieter ist hier jedoch beweispflichtig -
benennen beide Seiten (glaubhafte) Zeugen, so steht
lediglich Aussage gegen Aussage. Dies führt dazu, daß der
Vermieter die Auslagen für die Beauftragung eines
Reinigungsdienstes nicht ersetzt bekommt (so AG
Braunschweig, 12.12.2001 - Az: 121 C 3691/01).
Es kann vom Vermieter auch nicht erwartet werden, daß das
Treppenhaus jederzeit einen unbenutzten Eindruck macht -
Gebrauchsspuren sind in Maßen hinzunehmen.
Wurde indes vereinbart, daß die Treppenhausreinigung Sache
des Vermieters ist, so kann ebenfalls mietvertraglich
festgelegt werden, daß die Kosten der Reinigung auf den
Mieter als Betriebskosten umgelegt werden.> Treppenhaus als Abstellkammer?
Immer nutzen Mieter auch Teile des Treppenhauses, um Dinge
abzustellen. Es werden Schuhe in Regale sortiert, Schränke
montiert u.a.m.. Zulässig ist dies nur bedingt. Für den
Einbau oder das Abstellen von Regalen oder Schränken ist
zunächst die Genehmigung des Vermieters erforderlich. Die
Genehmigung kann auch konkludent erfolgen, indem z.B. ein
aufgestellter Schrank über Jahre hinweg geduldet wurde
(z.B. Duldung über 30 Jahre hinweg: AG Köln - Az: 222 C
426/00).
Eine einmal erteilte Genehmigung kann ohne sachliche Gründe
(z.B. Behinderung des Hausfriedens, Verletzung von Brand-
schutzbestimmungen oder bauordnungsrechtliche Regelungen)
nicht widerrufen werden. Enger wird dies vom OLG München
gesehen: Werden Garderobenelemente im Treppenhaus
angebracht, so liegt eine bauliche Veränderung vor (OLG
München, 15.3.2006 - Az: 34 Wx 160/05). Diese Veränderung
kann in einer Wohnungseigentumsanlage nur dann ohne
Zustimmung anderer Wohnungseigentümer vorgenommen werden,
wenn deren Rechte nicht über das bei einem geordneten
Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt
werden. Garderobenelemente belästigen grundsätzlich nicht
nur Mitmieter, sie behindern auch die Reinigung. Daher
kommt es nicht darauf an, wo sich die Garderobenelemente
befinden. In Konsequenz ist jegliches langfristige
Abstellen von Gegenständen unzulässig - dies betrifft auch
provisorische Schränke oder Regale.
Unzulässig ist es ebenfalls, Müll im Treppenhaus zwischen-
zulagern, bevor dieser entsorgt wird. Hierbei handelt es
sich um keine angemessene Nutzung des Treppenhauses
(OLG Düsseldorf - Az: 3 Wx 88/96.> Kinderwagen und Rollstühle
Grundsätzlich kann das Abstellen von Kinderwagen und Roll-
stühlen im Treppenhaus nicht verboten werden. Im Einzelfall
kann ein Verbot z.B. aufgrund von Platzmangel oder aber weil
Fluchtwege versperrt würden, zulässig sein. Es ist Eltern
auch nicht zuzumuten, den Kinderwagen über mehrere Stockwerke
zu tragen, wenn entsprechende Abstellmöglichkeiten im Haus
nicht bestehen.
Auch hier gilt: Eine einmal erteilte Erlaubnis zum Abstellen,
kann nicht so einfach widerrufen werden, sofern nicht
Mitmieter in der Nutzung und Zweckbestimmung des Hausflures
unangemessen eingeschränkt werden (AG Hamburg - Az: 40B C
622/99).Detaillierte Informationen zum Thema Kinderwagen finden Sie
auf unserer Webseite.> Spielen
Beim Treppenhaus handelt es sich nicht um einen Raum, sondern
um eine Verkehrsfläche. Da sich hier nicht länger als
notwendig aufgehalten werden darf, ist auch das Spielen im
Treppenhaus nicht zulässig.> Rauchen
Es stellt keine zweckmäßige Benutzung des Treppenhauses dar,
wenn dieses zum Rauchen aufgesucht wird und dort verweilt
wird, bis der Rauchvorgang abgeschlossen ist (AG Hannover -
Az: 70 II 414/99). Rauchen ist im Treppenhaus also zu
unterlassen.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Makler
Ein Maklervertrag wird i.d.R. schriftlich (z.B. durch Unter-
zeichnung eines Auftragsscheins) geschlossen. ...Aufgabe eines Nachweismaklers ist es, eine Möglichkeit zum
Vertragsabschluß nachzuweisen, ...Erbringt ein Makler nicht nur den Nachweis einer Vertrags-
möglichkeit (Nachweismakler), sondern vermittelt ...Ist ein Makler rechtmäßig für Käufer und Verkäufer gleicher-
maßen tätig (Doppelmakler), ...Bei der Vermittlung von Wohnungen durch Makler sind die
Bestimmungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes zu beachten. ...Online finden Sie viele weitere Beiträge.
Den Jahreszugang Mietrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
AnwaltOnline Direkt************************************************************
************************************************************Rechtsberatung
Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
BeratungKostenlose Newsletter von AnwaltOnline
Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht - Reiserecht
Betreuungsrecht - Verkehrsrechthttp://www.anwon.net/newsletter.asp
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
Kontakt
mailto:kontakt@anwaltonline.com
Kündigen / Abonnieren / Emailänderung
Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre
Email-Adresse zu ändern, besuchen Sie
http://www.anwon.net/newsletter.aspWerbung auf AnwaltOnline
Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten und über 200.000
Besucher im Monat!
mailto:sales@anwaltonline.comUrteilsübersicht für Ihre Webseite zum selberkonfigurieren
Natürlich kostenlos und mit einer Zeile einzubinden:http://www.anwaltonline.com/goto.asp?x=syndicate
Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:
http://www.anwaltonline.com/rss/rss.xml
************************************************************
*5* (P) (C) 2007 AnwaltOnline GbR
Inh. A. Theurer & M. Winter
Immanuelkirchstraße 5
10405 Berlin
Fax: 01805 402525 3382Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com