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[AnwaltOnline - Newsletter Februar 2006]

Mietrecht

[AnwaltOnline - Newsletter Februar 2006]

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* AnwaltOnline - Mietrecht                    Februar 2006 *
* von https://www.AnwaltOnline.com                          *
* ISSN: 1619-7143                                          *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Unverheiratete können den Mietvertrag des Partners nicht
    fortsetzen
Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft können vom
Vermieter nicht verlangen, nach Auszug des Partners aus der
gemeinsamen Wohnung als neuer Mieter in das Mietverhältnis
aufgenommen zu werden.
Bei Ehegatten ist dies gem. § 5 HausratsV möglich.
OLG Hamm, 11.4.2005 – Az: 4 WF 86/05
 >> Von Anfang an anders abgerechnet
Wird die Nebenkostenabrechnung von Anfang an und unverändert
abweichend vom gesetzlichen Umlegungsmaßstab erstellt, so
liegt eine anderweitige Vereinbarung i.S.d. § 556 a BGB vor.
Es ist daher anzunehmen, daß bis zu einer einverständlichen
Vertragsänderung auch zukünftig der bislang einvernehmlich
angewandte Umrechnungsmaßstab anzuwenden ist.
LG Darmstadt, 19.1.2005 - Az: 7 S 148/04
 >> Keine jährliche Reinigung der Gaszentralheizung
Ein Schornstein muß bei Betrieb einer modernen Gaszentral-
heizung nicht zwingend jährlich gereinigt werden. Die in der
Landeskehr- und Überprüfungsordnung vorgesehene jährliche
Kehrpflicht von Schornsteinen ist unnötig und stellt eine
unverhältnismäßige Belastung des Grundstückseigentümers dar.
OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2005 – Az: 6 A 10105/05.OVG
 >> Unbefugtem Untermieter Strom abstellen?
Im vorliegenden Fall wurden Gewerberäume ohne Genehmigung
des Vermieters untervermietet. Zwar kann der Vermieter nach
Kündigung die Räumung verlangen, es ist jedoch nicht
zulässig, den Untermieter durch Abstellen des Stroms zum
Ausziehen zu bewegen, obwohl dieser Miete und auch Betriebs-
kosten bereits mehrere Monate vollständig und rechtzeitig
an den Vermieter überwiesen hat.
LG München I, 9.6.2005 – Az: 26 O 8764/05
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Verwaltervergütung darf sich nicht formularmäßig erhöhen
 >> Kautionszahlung ist vom Mieter nachzuweisen
 >> Mietgegenstand nicht hinreichend bezeichnet – Vertrag
    unwirksam
 >> Aus der Wohnung verwiesen – trotzdem Miete zahlen?
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weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht
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*2* Das Thema des Monats
 >> Maklerprovision
Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag sind im BGB
sowie im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung
(WoVermittG) geregelt. Im Zweifel ist der Maklervertrag
danach entgeltlich. Nach § 652 BGB steht dem Makler die
Provision aber erst zu, wenn der Auftraggeber gerade infolge
seiner Vermittlungstätigkeit einen wirksamen Vertrag mit
einem Dritten (Vermieter oder Mieter) abgeschlossen hat. In
jedem Fall muß durch die Tätigkeit des Maklers ein Miet-
vertrag zustande kommen (§ 2 Abs. 1 WoVermittG) Er darf auch
nicht wieder aufgelöst werden, weil bei Vertragsabschluss
falsche Angaben gemacht wurden. Zu einem Vertragsabschluss
ist der Auftraggeber trotz Bemühungen des Maklers nicht
verpflichtet (§ 2 WoVermittG).
Es kann jedoch zwischen Auftraggeber und Makler vereinbart
werden, dass bei Nichtzustandekommen eines Mietvertrages die
in Erfüllung des Auftrages nachweisbar entstandenen Auslagen
zu erstatten sind.
Trotz Maklervertrag, Maklertätigkeit und Abschluss des Miet-
vertrages steht dem Makler jedoch in folgenden Fällen keine
Provision zu:
- durch den abgeschlossenen Mietvertrag wird lediglich das
laufende Mietverhältnis fortgesetzt, verlängert oder
erneuert; (§ 2 Abs. 2.1 WoVermittG)
- die vermittelte Wohnung ist eine Sozialwohnung oder
sonstige preisgebundene Wohnung; (§ 2 Abs. 3 WoVermittG)
- der Wohnungsvermittler ist gleichzeitig Eigentümer,
Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung  (§ 2 Abs.
2.2 WoVermittG) oder der Wohnungsvermittler und der Eigen-
tümer, Verwalter oder Eigentümer der Wohnung sind rechtlich
oder wirtschaftlich eng miteinander verflochten (§ 2 Abs.
2.3 WoVermittG).;
Die Maklerprovision darf höchstens zwei Monatsmieten
betragen, ohne Nebenkostenvorauszahlung, aber zzgl. Mehr-
wertsteuer. Basis für die Berechnung der Vermittlungs-
provision ist die Kaltmiete. Wird über die Betriebskosten/
Nebenkosten gesondert abgerechnet, so werden sie in die
Berechnung der für die Provision maßgeblichen Monatsmiete
nicht berücksichtigt (§ 3 Abs. 2 WoVermittG).
Wichtig ist, dass der Wohnungssuchende sein Geld zurück-
fordern kann, wenn der Makler gegen eine dieser gesetzlichen
Regelungen verstößt.  Der Rückforderungsanspruch verjährt
gemäß § 5 WoVermittG drei Jahre nach Zahlung. Jedoch führen
der Verstoß gegen eine Vorschrift des Wohnungsvermittlungs-
gesetzes oder die Unwirksamkeit des Maklervertrages nicht
zur Unwirksamkeit des Mietvertrages!
Vorschüsse dürfen vom Makler weder vereinbart noch gefordert
oder angenommen werden (§ 2 Abs. 4 WoVermittG).
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Balkon
 - Sichtschutz
 - Feiern
 - Rauchen
 - Wäsche
 - Satellitenschüssel
 - Pflanzen
 Online finden Sie viele weitere Beiträge.
Den Jahreszugang Mietrecht erhalten Sie für EURO 19,99:
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*3* Mehr von AnwaltOnline
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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
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                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Immanuelkirchstraße 5
                 10405 Berlin
                  
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vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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