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[AnwaltOnline - Newsletter November 2004]

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* AnwaltOnline - Mietrecht                   November 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.com                          *
* ISSN: 1619-7143                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Schneeräummaschine umlagefähig?

Die Anschaffungskosten einer Schneeräummaschine (hier: Euro
1.636) sind jedenfalls dann auf die Mieter umlagefähig,
wenn die Größe des Anwesens für die Rentabilität der
Maschine sorgt (hier: 50 Meter zu räumende Wege und Gehwege)
und die Anschaffung sich im Vergleich zu den Kosten der
Beauftragung eines Räumdienstes binnen ca. 3 Jahren
amortisiert.

AG Schöneberg – Az: 6 C 206/00

 >> Räume an die Staatsanwaltschaft vermietet – kann
    Rechtsanwalt kündigen?

Es besteht grundsätzlich auch für einen Rechtsanwalt kein
Recht zur fristlosen Kündigung, wenn der Vermieter im selben
Gebäude Räumlichkeiten an die Staatsanwaltschaft vermietet.

OLG Köln – Az: 22 U 125/03

 >> Kein Maklervertrag bei Zahlungsunwilligkeit?

Macht ein Interessent deutlich, daß er dem Makler keine
Provision zahlen will, so kommt kein Maklervertrag zustande.
Ein solcher Einwand ist vom Makler zu widerlegen, wenn er
dennoch einen Provisionsanspruch geltend machen will, da er
für den Vertragsabschluß beweispflichtig ist.

OLG Köln – Az: 24 U 117/03

 >> Wenn die Brandschutzeinrichtungen nicht funktionieren –
    Kündigung?

Sorgt ein Vermieter trotz mehrfacher Aufforderungen seines
Mieters, der in der gemieteten Lagerhalle besonders brand-
gefährdete Gegenstände lagert, nicht für die dauerhafte
Funktionsfähigkeit der Brandschutzeinrichtungen, so kann
der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.

KG Berlin – Az: 12 U 15/02

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Bei erheblichen Mängeln sofort kündigen!
 >> Eigentümer zahlen nicht den Anwalt des Verwalters
 >> Hundekot im Hausflur
 >> Feuchte Wohnung – Miete kann gemindert werden

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AnwaltOnline Direkt

Im Bereich Mietrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit insgesamt mehr als 1100 Urteile.

weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht

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*2* Das Thema des Monats

 >> Nachtruhe

Mit dem Begriff Nachtzeit wird die Zeit zwischen 22.00 Uhr
und 6.00 Uhr beschrieben, in dieser Zeit ist die Nachtruhe
einzuhalten. Dies ist in den diversen Landesemissionsschutz-
gesetzen entsprechend vorgesehen. Bei einer mieter- bzw.
eigentümerseitigen Mehrheitsentscheidung kann die Nachtruhe
bereits ab 20 Uhr beginnen.
Ab Beginn der Nachtruhe sind die Bewohner eine Wohnung
gehalten, den Geräuschpegel zu dämpfen (Musik leise drehen,
keine lauten Gespräche auf dem Balkon etc.). Dies bedeutet
auch, daß laute Aktivitäten allgemein zu unterlassen sind.
Den Rasenmäher sollte man um diese Zeit nicht in Gang
setzen.

Wird die Nachtruhe mißachtet, so kann die Polizei einge-
schaltet werden.
Die Folgen einer solchen Ordnungswidrigkeit können
variieren - je nachdem, wie oft und stark die Nachtruhe
mißachtet wurde. So kann die Polizei beispielsweise eine
laute Musikanlage verplomben oder mitnehmen und ggf. ein
Bußgeld verhängen. So hat beispielsweise das OLG Düsseldorf
(Az: 5 Ss (OWi) 149/95 und 5 Ss (OWi) 79/95 I) entschieden,
daß ein Bußgeld bei erheblicher Lärmbelästigung in der Zeit
von 22 und 6 Uhr verhängt werden kann.

Die Nachtruhe gilt auch für Kinder - diese sind möglichst
ruhig zu halten. Lautes Herumtoben muß in dieser Zeit also
nicht geduldet werden, Lärm wie Weinen, Lachen und Schreien
ist indes hinzunehmen. Bei Kinderlärm gelten auch während
der Nachtruhe größere Toleranzgrenzen.
Die Geräusche aus dem Badezimmer (Duschen, Baden, etc.) sind
ebenfalls hinzunehmen.

Problematisch kann es bei Tierlärm werden, insbesondere wenn
das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten ist, weil es sich um
eine geschützte Art handelt. So muß ein Froschquaken erst
unzumutbar sein, damit es unterbunden werden muss. Dies
bedeutet, daß das Quaken aus einem Froschteich oftmals
hinzunehmen ist. Das Krähen eines Hahns muß indes während
der Nachtruhe nicht hingenommen werden - nur auf dem Land
gilt dies als ortsüblich. Für Hundegebell haben die Gerichte
z.T. höchstzulässige "Bellzeiten" festgelegt, die aber
zwischen den einzelnen Entscheidungen differieren.

Will sich ein Betroffener gegen eine Lärmbelästigung oder
Störung der Nachtruhe wehren, so empfiehlt es sich, ein
Lärmprotokoll anfertigen. In diesem werden Häufigkeit, Art,
Uhrzeit und Dauer der Belästigung über einen längeren
Zeitraum notiert. Die Protokollangaben sollten zudem auch
Zeugen bestätigen können.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Gartenpflege
 >> Fußmatte

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

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*3* Mehr von AnwaltOnline

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 beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

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