[AnwaltOnline - Newsletter November 2003]
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* AnwaltOnline - Mietrecht November 2003 *
* von https://www.AnwaltOnline.com *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Stellplatz verloren
Kann ein bislang unentgeltlich eigengenutzter Stellplatz
einer Eigentumsanlage nicht mehr genutzt werden, so ist dies
kein Nachteil gem. §14 Nr. 1 WEG. §14 Abs. 2 WEG regelt
lediglich das Maß der Mitbestimmung bei geregelter
Benutzungsart. Ein Recht, gemeinschaftliches Eigentum eigen-
zunutzen, wird hier jedoch nicht gewährt.
OLG Hamburg – 2 Wx 74/99
>> Haftet Eigentümer für herabfallende Dachziegel?
Da bei einem sich vom Dach ablösenden Dachziegel davon aus-
zugehen ist, dass der bauliche Zustand des Gebäudes nicht
ordnungsgemäß war, haftet der Eigentümer für hieraus
entstandenen Schaden, es sei denn, er kann sich auf höhere
Gewalt berufen oder beweisen, dass der bauliche Zustand
ordnungsgemäß war.
Hat der Eigentümer des Gebäudes eine zuverlässige Dach-
deckerfirma mit der vierteljährlichen Begehung und Über-
prüfung des Daches beauftragt, so ist der Beweis des
ersten Anscheins auf schuldhafte Pflichtverletzung durch
den Eigentümer widerlegt, wenn bei der letzten Über-
prüfung keinerlei Mängel festgestellt wurden.
OLG Düsseldorf – Az: 22 U 76/02
>> Terrassenrand muss gesichert werden!
Der Terrassenrand ist vom Hausbesitzer besonders zu
sichern, wenn ein Höhenunterschied von einem halben Meter
zwischen Terrasse und angrenzender Fläche besteht. Bestehen
weder Sicherungsmaßnahmen noch entsprechende Hinweise, so
wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Bei Ver-
letzungen, die aufgrund dieses Höhenunterschiedes
enstanden sind, kann in einem solchen Fall Schadenersatz
verlangt werden.
OLG Frankfurt - Az: 17 U 277/01
>> Hausmeisterkosten nur zahlen, wenn die Arbeiten klar
dargelegt sind
Ist der Vermieter nicht in der Lage, dem Mieter gegenüber
klar darzulegen, welche Arbeiten der Hausmeister eines
Mietshauses zu erledigen hat, ist der Mieter nicht ver-
pflichtet, entsprechende für den Hausmeister veranschlagte
Nebenkosten zu zahlen.
AG Düren – Az: 47 C 36/02
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Eigentümerbeschluss zur Tierhaltung gilt!
>> Anspruch auf Kopien der Belege?
>> Vergabe von Architektenleistungen durch Verwalter
>> Auch Stadtwerke haften bei Wasserleitungsbruch für
Schäden auf dem Nachbargrundstück
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weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht
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*2* Das Thema des Monats
>> Bundestag beschließt Wohngeld-Reform
Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte "Vierte Gesetz für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV")"
beschlossen. Die grundlegende Reform des Wohngeldes zum 1.
Juli 2004 ist Teil dieses Gesetzes und leiste einen wesent-
lichen Beitrag zum Bürokratieabbau, teilte das Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit. Dadurch
werden die Gemeinden circa 300 Millionen Euro Verwaltungs-
kosten einsparen können.
Zurzeit erhalten Empfänger so genannter Transferleistungen,
wie zum Beispiel Sozialhilfe oder Grundsicherung, auch
Wohngeld. Dieses Wohngeld wird mit dem Anspruch auf die
Transferleistung verrechnet, so dass der Bürger im Ergebnis
keinen Vorteil für seinen Lebensunterhalt hat. Außerdem
führt das bisherige Nebeneinander von Transferleistung und
Wohngeld zu gravierenden Vollzugsprobleme n: Es kommt häufig
zu Doppelzuständigkeiten bei der Leistungserbringung.
Aufwendige und auch fehleranfällige Erstattungsverfahren
sind erforderlich, um die Ansprüche der unterschiedlichen
Träger dieser Leistungen - Gemeinden, Länder und Bund -
untereinander auszugleichen.
Diese Zweispurigkeit bei der Zahlung von Unterkunftskosten
für die Bürger werde künftig zugunsten eines einspurigen
Systems aufgegeben, ohne dass der Leistungsempfänger
materielle Einbußen erleide, erläutert das Bundesministerium.
Empfänger erhielten nun ihre Unterkunftskosten allein durch
die Transferleistung, also hauptsächlich durch das neue
Arbeitslosengeld II. Dabei bleibe das bisherige Leistungs-
niveau für die Bürger voll erhalten.
Durch diese Vereinfachung werde in circa 2,5 Millionen
Fällen pro Jahr ein Erstattungsverfahren zwischen den
Leistungsträgern überflüssig. Damit sei die Effizienz der
Verwaltung deutlich gesteigert und eine erhebliche
Einsparung von Verwaltungskosten bei den Gemeinden erreicht.
Dies zeige, dass man nicht nur über den modernen Staat rede,
sondern ihn auch praktiziere, so das Bundesministerium.
Quelle: PM BMVBW
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diesen Monat zusätzlich:
>> Abschaffung der Eigenheimzulage
>> Schlüssel für die Mietwohnung
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