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[AnwaltOnline - Newsletter Oktober 2003]

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* AnwaltOnline - Mietrecht                    Oktober 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.com                          *
* ISSN: 1619-7143                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Tiefgarageneinfahrt mangelhaft!

Kann ein durchschnittlicher Autofahrer die Einfahrt in eine
Tiefgarage nicht ohne weiteres nutzen, so ist diese mangel-
haft. Dies ist dann der Fall, wenn die Einfahrt nur dann
möglich ist in wenn der Wagen angehalten, zurückgesetzt und
dann erneut angefahren werden muss. Da dies einem Autofahrer
regelmäßig nicht zumutbar ist, kann eine Nachbesserung ver-
langt werden. Auf Grund der ständigen Gefahr, dass die
Fahrzeuge beim Einfahren beschädigt werden, liegt ein echter
baulicher Mangel vor.

OLG Frankfurt - Az: 17 U 9/97

 >> Aufklärungspflicht verletzt - Makler haftet

Eine Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber einem Kunden
kann wegen Verletzung einer Nebenpflicht des Maklervertrages
bestehen, wenn es schuldhaft unterlassen wird, über einen
drohenden Schaden aufzuklären.
Ein Verstoß gegen die Vertragspflichten liegt vor, wenn eine
zu Wohnzwecken nicht genehmigt der Wohnung im Exposé als
Dreizimmerwohnung ausgewiesen wird und der Makler dieses
weiß oder wissen musste.

OLG Celle - Az: 11 U 47/02

 >> Sicherheitsmängeln - Minderung?

Bestehen Sicherheitsmängel an den Standardeingangstüren
eines vermieteten Büroraumes, so liegt ein Mangel nur dann
vor, wenn ein höherer Sicherheitsstandard ausdrücklicher
Vertragsbestandteil war. Auch der Umstand, dass in die
Räumlichkeiten binnen eines kurzen Zeitraumes viermal ein-
gebrochen wurde ändert hieran nichts.

OLG Düsseldorf - Az: 10 U 12/01

 >> Befristeten Mietvertrag vorzeitig beenden?

Ein Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus einem befristeten
Mietvertrag kann sich gemäß Treu und Glauben ergeben, wenn
eine Fortsetzung dem Mieter aus von ihm nicht verschuldeten
Umständen unzumutbar ist und dies im dringenden Interesse des
Mieters liegt. Ein vom Mieter zu benennender Nachfolger muss
darüber hinaus dem Vermieter zumutbar sein.
Ist die Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen unver-
meidbar und besteht die Möglichkeit der Untervermietung, so
ist ein derartiger Ausnahmefall nicht gegeben.

OLG Naumburg - Az: 9 U 8/02

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Schriftformklausel wirksam?
 >> Hausschwammgefahr - Aufklärungspflicht?
 >> Kosten für Dachanbringung einer Satellitenschüssel
    trägt der Mieter
 >> Mietansprüche im Restitutionsverfahren

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weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht

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*2* Das Thema des Monats

 >> Mietpreis bei Neuvermietung

Der Mietpreis ist abhängig von der Wohnraumart und unter-
scheidet sich nach preisgebundenem und preisfreiem Wohnraum.
Unter preisgebundenen Wohnungen versteht man Sozialwohnungen
und Wohnungen, die mit Steuerbegünstigungen bzw. Förder-
mitteln gebaut wurden. Für Sozialwohnungen gilt die Kosten-
miete, die durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach-
gewiesen werden muß.
Für nicht preisgebundene Wohnungen gilt die sogenannte
Marktmiete, deren Obergrenze im § 5 des Wirtschaftsstraf-
gesetzes festgesetzt ist. Hiernach ist ein Mietpreis unzu-
lässig, wenn er 20 % (nur in Ausnahmefällen bis 50 %) über
der ortsüblichen Miete liegt. Weiterhin ist nach § 302 a
StGB die sog. Wuchermiete unter Strafe gestellt. Mietwucher
ist anzunehmen, wenn der Vermieter unter vorsätzlicher Aus-
nutzung z. B. einer Zwangslage des Mieters einen Mietzins
fordert, der in einem auffälligen Mißverhältnis zur Leistung
steht. Davon ist auszugehen, wenn die verlangte Miete die
ortsübliche Miete um mehr als 50 % übersteigt.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Wenn der Untermieter die Miete schuldig bleibt
 >> Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Auf-
    stellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer
    Verordnungen

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*3* Mehr von AnwaltOnline

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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

 mailto:kontakt@anwaltonline.com

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 mailto:leave-MR-news@anwaltonline.net

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