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[AnwaltOnline - Newsletter Juli 2003]

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* AnwaltOnline - Mietrecht                       Juli 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.com                          *
* ISSN: 1619-7143                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Disclaimer

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*1* Interessante Urteile & Neues

  >> Rechtmäßige Abrisskündigung <<

 Vermieter haben nach geltendem Recht die Möglichkeit,
das Mietverhältnis gegenüber einzelnen verbliebenen
Mietern wegen berechtigter Interessen zu kündigen,
wenn der Abriss des Gebäudes erforderlich ist.
Sowohl das Amtsgericht Jena als auch das Landgericht
Gera als Berufungsgericht verurteilten den letzten
Mieter eines 11-stöckigen Gebäudes mit 176 Wohneinheiten
nach Abwägung der Interessen von Mieter und Vermieter
und unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen
zur Räumung.

Dem Mieter wurde eine Räumungsfrist bis zum 31. Juli 2003
gewährt. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Landgericht Gera - Az: 1 S 123/03
vorhergehend Amtsgerichts Jena - Az: 22 C 1182/02

 >> Grundstückseigentümer zahlt, wenn er fremdes Auto ab-
    schleppen lässt <<

 Lässt ein Grundstückseigentümer ein auf seinem Parkplatz
befindliches Fahrzeug in den öffentlichen Verkehrsraum
abschleppen, so kann er sich die Kosten nur vom Fahrer,
nicht jedoch zwangsläufig vom Fahrzeughalter erstatten lassen.

Im vorliegenden Fall war es dem Grundstückseigentümer nicht
gelungen, die Identität des Fahrers festzustellen. Daraufhin
versuchte er die Kosten vom Halter erstattet zu bekommen.
Der Kläger hätte jedoch nachweisen müssen, dass der Halter
auch der Verursacher war. Dies gelang nicht. Eine zwangsläufige
Haftung oder eine Vermutungsregel gibt es jedoch hierbei nicht.

Amtsgericht Darmstadt - Az: 310 C 287/02

 >> Videoüberwachung im Eingangsbereich? <<

 Die Videoüberwachung des Hauseingangsbereiches einer
Wohnungseigentumsanlage mittels Miniaturkamera im Klingel-
tableau und die Übertragung des Bildes in das hausinterne
Kabelnetz ohne technische Beschränkungen verstoßen gegen die
Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung. Daher ist ein
entsprechender Beschluss der Eigentümergemeinschaft anfecht-
bar.
Es liegt ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mit-
bewohner und deren Besucher vor, wenn der Hauseingang über
das Fernsehgerät permanent beobachtbar und es möglich ist,
Aufzeichnungen herzustellen und auszuwerten.

KG Berlin - Az: 24 W 309/01

 >> Wohnrecht erlischt mit dem Tod <<

 Verpflichtet sich der Inhaber eines dinglichen Wohnrechtes
gegenüber dem Eigentümer, sein Wohnrecht gegen Zahlung eines
Geldbetrages aufzugeben, die Wohnung zu räumen und eine
Löschungsbewilligung zu erteilen, und verstirbt er dann kurz
darauf, so wird eine solche Verpflichtung gegenstandslos,
wenn der Erbe die Wohnung räumt und die Löschungsbewilligung
erteilt. Da mit dem Tod das Wohnrecht automatisch erlischt,
steht dem Erben das vereinbarte Entgelt nicht zu. Eine Auf-
gabe des Rechtes ist dann rechtlich nicht mehr möglich.

OLG Jena - Az: 3 U 519/02

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diesen Monat zusätzlich:
 >> Schlosswechsel vor vollständigem Auszug <<
 >> Abfindung nicht steuerbegünstigt! <<

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weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht

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*2* Das Thema des Monats

 >> Umgestaltung der Wohnungsbauförderung <<

Die Bundesregierung will in Zukunft Wohneigentum für
Familien fördern. Die bisherige Regelung für die Eigenheim-
zulage läuft aus. Die alte Regelung wird noch bis 31.
Dezember 2003 gelten.

Die Eigenheimzulage in der bisherigen Form soll nach den von
Bundesfinanzminister Hans Eichel am 26. Juni 2003 vorgestellten
Eckpunkten zum Haushalt 2004 in diesem Jahr auslaufen. Die
Bildung von Wohneigentum vor allem für Familien wird jedoch
weiter gefördert werden.

Achim Großmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau- und Wohungswesen erläuterte am
27. Juni 2003, wie die Wohnungsbauförderung umgestaltet werden
soll. Erstens sollen junge Familien bei der Bildung von
Wohneigentum unterstützt werden. Zweitens sollen mit der
neuen Förderung die Innenstädte belebt und familienfreundlicher
werden.

Großmann erklärte, der Bund wolle 25 Prozent der bislang für
die Eigenheimförderung ausgereichten Mittel für das neue
familiengerechte Städtebauprogramm einsetzen.

Der Eigentumserwerb soll im Wohnungsbestand von Städten
gefördert werden, soweit er mit erheblichem Modernisierungs-
und Instandsetzungsaufwand verbunden ist. Das Wohnumfeld von
Familien in städtischen Quartieren als auch genossen-
schaftliches Wohnen sollen wieder attraktiver werden. Ebenso
sollen Brachen im Rahmen der Städtebauförderung West wieder
bewohnbar gemacht werden. Weiterhin sei daran gedacht,
benachteiligte Stadtquartiere im Rahmen des Programms
"Soziale Stadt" wieder zu integrieren. Ab 2006 könnten im
Rahmen des Stadtumbau Ost zusätzlich Wohnungen rückgebaut
und Quartiere aufgewertet werden. Auch Siedlungen aus den
50er und 60er Jahren können im Rahmen des Stadtumbau West
in den Genuss der neuen Förderung kommen.

Ausgereicht würden die Gelder des neuen Programms voraus-
sichtlich beim Nachweis von Rechnungen über Modernisierungs-
und Instandsetzungsarbeiten. So solle gleichzeitig der auf
diesem Feld häufig anzutreffenden Schwarzarbeit begegnet
werden. Einzelregelungen, zum Beispiel Einkommensgrenzen
für die Antragsteller, würden noch ausgearbeitet. Das
Programm wird sich bis 2011 auf jährlich bis zu 860
Millionen Euro aufbauen und bis zu diesem Zeitpunkt mit
insgesamt 4,4 Milliarden Euro Bundesmitteln ausgestattet.
Hinzu kommen in gleicher Höhe Mittel der Länder und in etwas
geringerer Höhe der Gemeinden.Die Landesregierungen haben
mit der Neuregelung mehr Freiheiten, regionale Förderschwer-
punkte zu definieren.

Förderung ab 2004 orientiert sich mehr am Bedarf

Großmann begründete die ab 2004 vorgeschlagene Förderung
damit, dass sie sich mehr am Bedarf orientiere. Die Eigen-
heimzulage in der jetzigen Form sei in den 90er Jahren ein-
geführt worden, als es große Wohnungsnot in den Städten gab.
Zudem seien die Zinsen für das Baugeld zurückgegangen und
entlasten den Bauherrn in dem Maße wie früher die Eigenheim-
zulage. Im Vergleich zu 1996 seien die Hypothekenzinsen um
fast drei Prozent gesunken. Auch der Bevölkerungsrückgang in
den nächsten Jahrzehnten dürfte nicht außer Acht gelassen
werden. Nach Prognosen würden 2040 rund 15 Prozent weniger
Menschen in den Städten leben. Deshalb sei es sinnvoll die
Gelder mehr in den Wohnungsbestand als in den Neubau zu
lenken.

Die Eigenheimzulage in der jetzigen Form wird bis zum 31.
Dezember 2003 weiter gelten. Bauherren, die in den Genuss
der jetzigen Regelung kommen möchten, müssen bis dahin den
Antrag auf Baugenehmigung gestellt oder den notariellen
Kaufvertrag abgeschlossen haben.
 
Quelle: PM Bundesregierung

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 >> Verwertungskündigung in den neuen Ländern <<

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