[AnwaltOnline - Newsletter Januar 2003]************************************************************
* AnwaltOnline - Mietrecht Januar 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.com *
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In dieser Ausgabe:*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues>> Parabolantenne - Der Lebensgefährte ist Ausländer <<
Nimmt eine deutsche Mieterin ihren ausländischen Lebens-
partner in ihre Wohnung auf und installiert dieser eine
Parabolantenne auf dem Balkon, um so Fernsehprogramme seines
Heimatlandes empfangen zu können, kann der vermietende
Wohnungseigentümer gegen die übrigen Eigentümer einen An-
spruch auf Duldung haben, wenn das Informationsbedürfnis
derzeit und in absehbarer Zukunft nur durch die installierte
Parabolantenne befriedigt werden kann. In diesem Fall hat
der Eigentümer auch einen Anspruch auf Abänderung eines
entgegenstehenden früheren Eigentümerbeschlusses.OLG Hamm, Beschl. V. 1.10.2001 - 15 W 166/01
Quelle: FamRZ 2002, 1560Anmerkung AnwaltOnline:
Zu unterscheiden ist dabei die Verpflichtung der Wohnungs-
eigentümergemeinschaft, generell eine Parabolantenne zu
dulden von der Frage, ob die Antenne auch an dem vom Lebens-
gefährten der Mieterin gewählten Ort geduldet werden muss.
Da hier Gemeinschaftseigentum berührt wird, steht der
Gemeinschaft grundsätzlich das Recht zu, den Aufstellungsort
für die Antenne zu bestimmen. Die Auswahl darf aber nicht
willkürlich sein und muss dem betroffenen Ausländer zuge-
mutet werden können.>> Mängel sind grundsätzlich zu beseitigen <<
Der Vermieter ist grundsätzlich für die Beseitigung von
Mängeln an der Mietsache zuständig. Selbst wenn unbekannte
Dritte den Mangel verursacht haben, ist der Vermieter für
die Beseitigung verantwortlich.Im zu entscheiden Fall fand der Mieter sein Wohnungstür-
schloß mit Klebstoff verschlossen vor, informierte den Ver-
mieter, der nicht tätig werden wollte. Der Mieter beauf-
tragte den Schlüsseldienst. Da ein verklebtes Türschloß laut
Urteil als Wohnungsmangel gilt, hat der Vermieter für
Instanthaltung oder Reparatur zu sorgen. Bei Weigerung kann
der Mieter einen Handwerker beauftragen und die Kosten
zurück verlangen. Der Vermieter wurde daher zur Erstattung
der Kosten für den Schlüsseldienst verurteilt.AG Siegburg - AZ: 9 C 146/02
>> Kalte Räume - Minderung? <<
1) Eine Minderung von 35% des Bruttomietzinses ist be-
rechtigt, wenn die Mieträume regelmässig Temperaturen von
deutlich unter 20°C erreichen.2) Der Mieter von Geschäftsräumen innerhalb eines Einkaufs-
zentrums ist dazu berechtigt, die Tür als Kundenanreiz
dauerhaft offen zu halten. Hierbei entstehende geringere
Raumtemperaturen liegen nicht im Verantwortungsbereich des
Mieters.KG Berlin, 11.3.2002 - AZ: 8 U 9211/00
>> Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, wenn Sturm einen
Baum "fällt"? <<Pflanzt oder unterhält der Eigentümer auf seinem Grundstück
einen Baum und stürzt dieser infolge eines ungewöhnlich
heftigen Sturms auf das Nachbargrundstück, so sind die damit
verbundenen Beeinträchtigungen dem Eigentümer regelmäßig
dann nicht als Störer im Sinne des BGB § 1004 Abs 1 zuzu-
rechnen, wenn der Baum gegenüber normalen Einwirkungen der
Naturkräfte hinreichend widerstandsfähig gewesen ist. Ein
nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog BGB § 906 Abs 2
S 2 kommt dann nicht in Frage.BGH, 23. April 1993 - AZ: V ZR 250/92
Fundstelle: BGHZ 122, 283-286 (Leitsatz und Gründe)Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Ruhebedürfnis & Thekenfeste <<
>> Mitvermieteter Bodenbelag - Vermietersache <<Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
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*2* Das Thema des Monats>> Jahrhunderthochwasser: Bund-Länder-Vereinbarung zur Ab-
siedelung und Rückentwicklung von Röderau-Süd am 19.
Dezember 2002 unterzeichnet <<Zwischen Bund und Freistaat Sachsen wurde eine Eckpunkte-
Vereinbarung zur Absiedlung und Rückentwicklung des vom
August-Hochwasser der Elbe besonders betroffenen Ortsteils
Röderau-Süd unterzeichnet. Tragend soll das Prinzip der
Freiwilligkeit sein. Ermöglicht werden sollen die volle
Finanzierung eines gleichartigen Hauses an anderer Stelle,
die baurechtliche Abstufung sowie die Rückentwicklung der
frei werdenden Flächen als Retentionsraum der Elbe. Für die
Durchführung des Konzeptes stehen Mittel aus dem Fonds "Auf-
bauhilfe" zur Verfügung".
Die vereinbarten Eckpunkte bilden die Grundlage für die nun
auszuhandelnden individuellen Lösungen für die Wohnungs-
eigentümer, Mieter und Gewerbetreibenden von Röderau-Süd.
Sie behandeln insbesondere die Fördergrundlagen und Förder-
höhen, aber auch das Ineinandergreifen von Förderung und
Baurecht sowie mehrerer Förderprogramme. Die beiden
Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen zum Fonds Aufbau-
hilfe "Wiederherstellung von Wohngebäuden" und "Wiederher-
stellung der Infrastruktur in den Gemeinden" werden inso-
weit geändert.Das Konzept ist deutschlandweit bislang einmalig. Einen ver-
gleichbaren Prozess, Ansiedlungen in Überschwemmungsgebieten
wieder rückgängig zu machen, hat es weder nach den Hoch-
wassern des Rheins 1994 und 1995 noch der Oder 1997 gegeben.
Das Land Sachsen hat einen Mediator ernannt, der zwischen
den Betroffenen und der Sächsischen Staatsregierung ver-
mittelt. Das Angebot für Eigentümer und Mieter ist
attraktiv. Es werden grundsätzlich alle Kosten übernommen;
eine Eigenbeteiligung der Betroffenen ist nicht vorgesehen.Quelle: PM des BMVBW
>> Was bedeutet eine "besenreine" Wohnungsübergabe? <<
Dass die Wohnung besenrein zu übergeben ist, bedeutet ledig-
lich, dass die üblichen Reinigungsarbeiten vor der Übergabe
durchzuführen sind.
Schönheitsreparaturen sind nach dem Gesetz eigentlich vom
Vermieter auf seine Kosten durchzuführen, wenn sie notwendig
werden. In den meisten Fällen werden diese Arbeiten aber
formularmäßig in den üblicherweise verwendeten Mietverträgen
auf den Mieter übertragen. Dies ist in gewissem Umfang auch
zulässig. Allerdings sind bestimmte Grenzen zu beachten, die
von der Rechtsprechung gezogen worden sind. Um beurteilen zu
können, ob eine Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den
Mieter gültig ist, ist es erforderlich, das der Mietvertrag
geprüft wird. Ist die Klausel gültig, umfasst der Begriff
der Schönheitsreparaturen beispielsweise Streichen von Wänden
und Decken, nicht dagegen den Ersatz eines abgewohnten
Teppichbodens. Die Beseitigung von Schäden am Boden, wie sie
durch langjährige Benutzung zwangsläufig entstehen, kann vom
Vermieter ebenfalls nicht verlangt werden. Anders wäre es,
wenn beispielsweise Brandstellen durch zu Boden gefallen
Zigaretten oder ähnliche über die normale Abnutzung hinaus-
gehenden Schäden vorhanden wären.
Der Vermieter kann aber beispielsweise keinen neuen Teppich
verlangen, sondern allenfalls Ersatz des Zeitwertes des vor-
handenen Teppichs. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein
Teppichboden je nach Qualität eine Nutzungsdauer von allen-
falls 10 bis 15 Jahren hat.Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten
Mieterhöhungsverlangens und zum Nachschieben eines
erneuten Mieterhöhungsverlangens im Prozeß <<Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
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