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[AnwaltOnline - Newsletter Oktober 2000]

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* AnwaltOnline - Newsletter                   Oktober 2000 *
* von http://www.AnwaltOnline.com                          *
* ISSN: 1511-7774                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Neues bei AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen

*5* Disclaimer

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Keine Treppenhausreinigung - Kündigung? <<

 Das Unterlassen der mietvertraglich übernommenen bzw. durch
 die Hausordnung auferlegten Treppenhausreinigung im Mehr-
 parteienhaus begründet nicht die Kündigung des Mietvertrags
 durch den Vermieter.

 AG Wiesbaden, Urt. vom 1.7.1999 - 91 C 2213/99 -19-

 >> Videoüberwachung eines Mietshauses <<

 Kommt es bei einem Mietshaus zu Sachbeschädigungen und
 beleidigenden Schmierereien an der Hauswand, so recht-
 fertigt dies nicht die Errichtung einer Videoüberwachung,
 welche das Kommen und Gehen der Mieter und etwaiger
 Besucher aufzeichnet.

 AG Schöneberg, Urt. vom 10.5.2000, 12 C 69/00,
 nicht rechtskräftig

 >> Schönheitsreparaturen - formularmäßige Überwälzung <<

 1. Das Abschleifen, Grundieren und Lasieren der Wand- und
 Deckenvertäfelung ist nicht als Schönheitsreparatur im
 Sinne von §28 Abs.4 Satz 4 II. BV zu qualifizieren, weil es
 weit über das hinausgeht, was mit einem Streichen der
 Tapeten und Wände verbunden wäre. Die Überwälzung solcher
 Arbeiten auf den Mieter kann nicht formularmäßig vereinbart
 werden.

 2. Das Streichen der Türen und Fenster in Küche, Bad und
 Toilette alle 3 Jahre und in den übrigen Räumen alle 5
 Jahre stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters
 dar, wenn es sich um absolut feststehende Fristen handelt.

 AG Marburg, Urt. vom 14.2.2000, 10 C 1700/99 (81)
 LG Marburg, Urt. vom 12.4.2000, 5 S 58/00

 >> Schimmelbildung nach Einbau von Isolierglasfenstern <<

 Macht der Einbau neuer Fenster ein geändertes Lüftungs-
 verhalten erforderlich und kommt es zu Schimmelbildung,
 weil der Mieter dem nicht gerecht wird, stammt der Mangel
 dennoch aus dem Gefahrenkreis des Vermieters, wenn er den
 Mieter nicht über die nach dem Einbau notwendigen
 zusätzlichen Lüftungsmaßnahmen unterrichtet hat.

 LG Gießen, Urt. vom 12.4.2000, 1 S 63/00

 >> Diebstahl innerhalb der Hausgemeinschaft <<

 Die Begehung eines Diebstahls innerhalb der Hausge-
 meinschaft stellt einen derart erheblichen Verstoß gegen
 die mietvertraglichen Pflichten dar, dass der Vermieter
 auch ohne Abmahnung das Mietverhältnis zumindest nach
 § 564b Abs.2 Nr.1 BGB kündigen kann.
 Die Kündigung nach § 554a BGB muß jedoch zeitnah zu der
 Vertragsverletzung des Mieters erfolgen. Eine Kündigung
 vier Monate nach dem Vorfall ist verspätet.

 Eine außerordentliche Kündigung kann aber zugleich eine
 fristgemäße Kündigung enthalten. Dabei können auch zurück-
 liegende Vorfälle, die für sich genommen eine Kündigung
 nach §554a BGB nicht (mehr) rechtfertigen, berücksichtigt
 werden. Auch die ordentliche Kündigung muß jedoch in einem
 zeitgerechten Zusammenhang mit dem letzten Vorfall erfolgen.

 LG Berlin, Urt. vom 7.5.1999, 64 S 524/98

weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht

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*2* Das Thema des Monats

    >> Bindungswirkung von Urteilen <<

Die Mehrzahl der in Mietrechtsstreitigkeiten ergehenden
Urteile wird von Amtsgerichten gefällt. Das liegt daran,
dass den Amtsgerichten unabhängig von Streitwert alle
erstinstanzlichen Mietrechtsstreitigkeiten übertragen sind.
Hat ein Amtsgericht ein Urteil erlassen, so entfaltet dieses
Bindungswirkung nur für die Parteien des konkreten
Rechtsstreits. Entscheidet in einem gleichgelagerten Fall
ein anderes Amtsgericht oder auch dasselbe Amtsgericht
erneut, so muss von Gesetzes wegen nicht in Übereinstimmung
mit dem vorhergehenden Urteil entschieden werden. Allerdings
wird sich ein Amtsgericht häufig an einem vorhergehenden, in
einem gleichgelagerten Fall ergangenen Urteil orientieren,
da auf diese Weise die Gedanken und die Argumentation, die
das zuerst entscheidende Gericht in das Urteil übernommen
hat, aufgegriffen werden können und sozusagen das Rad nicht
noch einmal erfunden werden muss. In diesem Rahmen erlangen
demnach amtsgerichtliche Urteile Bedeutung auch für andere
Rechtsstreitigkeiten.

Wird ein Rechtsstreit in der Berufungsinstanz fortgesetzt,
so entscheidet das Landgericht. Die Landgerichte sind aber
in Mietrechtssachen nicht berechtigt, Rechtsfragen von
grundsätzlicher Bedeutung selbst zu entscheiden. Kommt in
einem Verfahren eine Rechtsfrage von grundsätzlicher
Bedeutung auf, die zudem noch streitentscheidend ist, so
muss das Landgericht die Frage dem zuständigen
Oberlandesgericht zur Entscheidung vorlegen. Das
Oberlandesgericht entscheidet dann im Rahmen eines
sogenannten Rechtsentscheides (im Aktenzeichen des Gerichts
als "RE" kenntlich gemacht).
An einen Rechtsentscheid sind alle Landgerichte insoweit
gebunden, als eine hiervon abweichende Entscheidung nicht
ergehen kann. Ein Rechtsentscheid stellt kein Rechtsmittel
wie Berufung oder Revision dar. Die Parteien eines
Verfahrens können aber beim Gericht anregen, dass über eine
bestimmte Frage ein Rechtsentscheid eingeholt werden möge.
Durch das Verfahren des Rechtsentscheids beim
Oberlandesgericht entstehen den Parteien keine weiteren
Kosten. Damit kann der Rechtsentscheid in landgerichtlichen
Berufungsverfahren eine Möglichkeit darstellen, die eigenen
Rechte besser wahrzunehmen.
 

    >> Mieterhöhung bei Geschäftsraummiete <<

Für Mietverhältnisse über Geschäftsraum existieren keine
besonderen Mieterhöhungsvorschriften. Daher kann eine
Erhöhung des Mietzinses nur durch Vereinbarung mit dem
Mieter oder mittels Änderungskündigung durchgesetzt werden.
Daraus ergibt sich, dass der Vermieter eine Mieterhöhung
bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für
vergleichbare Geschäftsräumlichkeiten verlangen kann. Die
Grenze für die Höhe des Mietzinses ergibt sich wie beim
Wohnungsmietverhältnis aus § 5 Wirtschaftsstrafgesetz
(grundsätzlich Überschreitung der ortsüblichen Miete nur um
bis zu 20% zulässig).

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*3* Neues bei AnwaltOnline

1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteilsdatenbank für Sie.

2. Unser Program für Mietspiegel liegt in einer neuen
   Version vor.

3. Die Mietspiegeldatenbank wurde erweitert und
   aktualisiert.

4. Die Musterverträge wurden um einen Untermietvertrag
   erweitert.

5. Demnächst bei AnwaltOnline: Reiserecht

   Urlaub – die schönsten Wochen des Jahres! Damit kein
   Albtraum daraus wird, sollten Sie wissen, welche Rechte
   Ihnen zustehen, wenn Sie eine Urlaubsreise buchen.
   Anwaltonline hilft Ihnen dabei. Demnächst: - Reiserecht
   in Frage und Antwort – Einschlägige Vorschriften –
   Rechtsprechung insbesondere zu Reisemängeln. Daneben
   besteht die Möglichkeit der individuellen Beratung
   durch einen Rechtsanwalt.

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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
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gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
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Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf das eigene Mietverhältnis übertragen werden.

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