[AnwaltOnline - Newsletter Juli 2000]************************************************************
* AnwaltOnline - Newsletter Juli 2000 *
* von http://www.AnwaltOnline.com *
* ISSN: 1511-7774 *
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Dieser Newsletter ist 100%ig opt-in.
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In dieser Ausgabe:*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues>> Abstellen des Kinderwagens im Hausflur <<
Der Mieter ist berechtigt, im Hausflur eine Kinderkarre
abzustellen, so lange er wegen des Alters seiner Kinder ein
berechtigtes Interesse daran hat und die Nutzung des Flurs
durch die anderen Mitbewohner des Hauses nicht unangemessen
eingeschränkt wird. Ein formularmäßiges Verbot in der Haus-
ordnung ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz unwirksam.AG Hamburg, Urteil v. 05.04.2000 - 40B C 622/99
Quelle WM 2000 S:303>> Rauchen - Schadensersatz für Vermieter? <<
Durch übermäßiges Rauchen in der Mietwohnung macht der
Mieter sich schadensersatzpflichtig, wenn die Wohnung
dadurch stärker abgenutzt wird als bei normalem Gebrauch.
Der in der Wohnung verlegte, noch nicht ganz zwei Jahre alte
Teppichboden war beim Auszug des Mieters als Folge des
Rauchens so vergilbt gewesen, dass eine Reinigung keinen
Erfolg brachte und ein neuer Teppichboden verlegt werden
musste, um die Wohnung wieder vermietbar zu machen. Das
Gericht führte aus: In diesem Fall liege keine normale
vertragsgemäße Abnutzung des Bodens, sondern eine
Beschädigung vor, für die der Mieter schadensersatzpflichtig
sei. Da der Teppichboden schon beim Einzug mehrere kleine
Beschädigungen aufgewiesen hatte, bezifferte das Gericht den
Schadensersatzanspruch des Vermieters auf 75% der
Verlegekosten.AG Magdeburg Urteil v. 19.04.2000 - 9 C 72/00
Quelle WM 2000 S.303>> Skaterbahn - Grund zur Mietminderung? <<
Der Bau einer Skaterbahn in der unmittelbaren Nachbarschaft
einer Mietwohnung kann zu einer Minderung des Mietzinses
berechtigen.
Im vorliegenden Fall lag die Mietwohnung in einem
Mischgebiet mit Schulzentrum. Die neu gebaute Skateranlage
wurde auch noch nach 20 Uhr und 22 Uhr genutzt, wobei die
von ihr ausgehenden Roll- und Musikgeräusche zum Teil über
den zulässigen Lärmgrenzwerten lagen. Das Gericht hielt
eine 5%ige Mietzinsminderung für angemessen.AG Emmerich Urteil v. 05.05.2000 9 C 72/00
Quelle WM 2000 S.302>> Tauben - Plage und Minderungsgrund <<
Vor den Fenstern einer Mietwohnung nistende Tauben mindern
deren Gebrauchswert erheblich. Wenn der Mieter den Mangel
erst nach seinem Einzug bemerkt und rügt und den Mietzins
trotzdem zunächst ungekürzt im Lastschriftverfahren abbuchen
lässt, verliert er seinen Minderungsanspruch nicht.Das Gericht stellte fest, dass durch die Tauben eine
erhebliche Belästigung durch Schmutz, Lärm und Gerüche
ausgingen sowie eine erhebliche Gesundheitsgefahr für den
Mieter. Eine Minderung des Mietzinses um 30% erschien dem
Gericht gerechtfertigt. Die Weiterzahlung des vollen
Mietzinses im Lastschriftverfahren für die Dauer von fünf
Monaten wertete das Gericht nicht als Verzicht auf die
Minderungsansprüche, nachdem der Mieter die Mängel mündlich
und schriftlich - gerügt hatte.AG Pforzheim Urteil v. 09.03.2000 - 2 C 160/98
Quelle WM 2000 S. 302>> Erhöhung der Nebenkosten <<
Mieter sollte Vorsorge wegen zu erwartender Erhöhung der
Nebenkosten treffen. Denn wegen der auf den allgemeinen
Preisanstieg auf dem Mineralölsektor sowie auf die Ökosteuer
zurückzuführenden Preiserhöhungen ist zu erwarten, dass die
Nebenkostenabrechnung am Ende dieses Jahres sowie vermutlich
auch der Folgejahre deutlich höher ausfallen wird als
bislang. Mieter müssen berücksichtigen, dass der Vermieter,
sofern Nebenkostenvorauszahlung und Abrechnung über die
Nebenkosten in regelmäßigen Zeitabständen vereinbart sind,
die Erhöhung voll auf den Mieter überwälzen darf. Davor
schützt den Mieter auch nicht, dass ein niedriger
Nebenkostenvorauszahlungsbetrag festgelegt wurde. Es ist
durchaus erlaubt, am Ende des Jahres auch satte
Nebenkostennachzahlungen zu verlangen, so sie denn ihre
Grundlage in tatsächlichen Preisanstiegen haben. Daher
sollten Mieter entweder jeden Monat einen zusätzlichen
Betrag zurücklegen, um am Ende des Jahres nicht überrascht
zu werden, oder aber direkt mit dem Vermieter vereinbaren,
dass künftig höhere Nebenkostenvorauszahlungen geleistet
werden.************************************************************
*2* Das Thema des MonatsMietrechtsreform
Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte
Mietrechtsreform ist weiterhin in der Diskussion.
Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin hält an den
Eckpunkten der Reform fest und verteidigt sie gegenüber
Kritikern. Für Mieter, die beruflich bedingt umziehen müssen
oder aber ins Altersheim umziehen wollen, sollen die
Kündigungsfristen verkürzt werden. Damit will der
Gesetzesentwurf die Rechtsprechung kodifizieren, die sich
zu diesem Problemkreis in der Vergangenheit herausgebildet
hatte. Frau Däubler-Gmelin betonte, dass die von
Vermieterorganisationen auf den Verhandlungstisch gebrachten
Forderungen, die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung für
Mieter zu schaffen, die nachhaltig den Hausfrieden stören,
nicht in das neue Gesetz aufgenommen würden. Damit ändert
sich indes nichts an der bisherigen Rechtslage: Denn
selbstverständlich besteht bereits jetzt nach den
bestehenden Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung
das Recht des Vermieters, renitenten Störenfrieden fristlos
zu kündigen. Eine wichtige Neuerung des geplanten Gesetzes
wird sein, die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen von
derzeit 30% der Nettomiete innerhalb von drei Jahren auf
nur noch zwanzig Prozent zu senken. Dieser Prozentsatz gilt
bislang lediglich für bestimmte Altbauten. Die Obergrenze
für Mieterhöhungen soll die örtliche Vergleichsmiete
bleiben. Interessierte Leser des AnwaltOnline können in den
nächsten Tagen den Gesetzesentwurf unter dem Punkt
''GESETZE'' >> MIETRECHTSREFORM nachlesen.************************************************************
*3* Neues bei AnwaltOnline1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
Urteilsdatenbank für Sie.2. Wir bieten nun auch die Möglichkeit einer online-
Beratung an. Sie können uns unverbindlich Ihren Fall
zusenden und wir informieren Sie über die zu er-
wartenden Gebühren. Sie können dann entscheiden, ob
Sie eine Beratung wünschen. Wir werden Ihnen in der
Regel den günstigsten zulässigen Tarif (1/10 des Betrages
nach der vollen BRAGO-Gebühr) berechnen, so daß für
Beratungen mit ca. 10 - 50 DM Gebühren zu rechnen ist.3. Neue Bereiche:
Verträge: Hier finden Sie Standardverträge und Muster-
briefe zum Mietrecht4. Betreuungsrecht
Demnächst unter http://www.anwaltonline.net/
Immer mehr Menschen werden immer älter, leider nicht nur
"in körperlicher und geistiger Frische". Mit den damit
verbundenen Problemen befasst sich unter anderem das seit
1992 geltende Betreuungsrecht. Mit ihm wurden
Entmündigung und Gebrechlichkeitspflegschaft abgeschafft
und durch das flexiblere Instrument der Betreuung
ersetzt. Jeder kann damit konfrontiert werden: als
Betreuter, Angehöriger eines zu Betreuenden oder
möglicher Betreuer. In Frage und Antwort führt
Anwaltonline in die Grundzüge des Betreuungsrechts ein
und gibt praktische Tipps für Betroffene. Außerdem finden
Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Gesetze,
Kontaktanschriften und laufend die neuesten
Gerichtsentscheidungen zum Betreuungsrecht. Auf Wunsch
erhalten Sie qualifizierte Einzelfallberatung durch einen
Rechtsanwalt.************************************************************
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Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf das eigene Mietverhältnis übertragen werden.************************************************************
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