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Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen passiert den Bundesrat

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Bundesrat hat unlängst dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen grünes Licht gegeben. Das Gesetz sieht vor, daß Schuldner von Geldforderungen grundsätzlich 30 Tage nach deren Fälligkeit in Verzug geraten, sofern ihnen eine Rechnung oder eine gleichwertigen Zahlungsaufforderung zugegangen ist. Nach dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (BGBl. I S. 1242) sind Geldforderungen während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Bislang konnte der Gläubiger, wenn es ihm nicht gelang, einen höheren Verzugsschaden im Einzelfall nachzuweisen, lediglich 4% Verzugszins gegenüber dem Schuldner geltend machen.

Das Gesetz tritt am 1.5.2000 in Kraft.
Zu beachten ist, dass es nur auf Verträge Anwendung findet, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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