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Mietspiegel für Bad Oeynhausen weiterhin gültig

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Keine höheres Mietniveau eingepreist

Der in 2009 für zwei Jahre erstellt Mietspiegel für Bad Oeynhausen behält weiterhin für 2011 und 2012 seine Gültigkeit.

Im Einvernehmen mit dem Haus- und Grundeigentümerverein Bad Oeynhausen, dem Haus- und Grundeigentümerverein Werretal, dem Mieterbund OWL sowie der Städt. gemeinnützigen Heimstättengesellschaft (SGH) Bad Oeynhausen wird der in 2009 für zwei Jahre erstellte Mietspiegel für Bad Oeynhausen auch für 2011 und 2012 unverändert bestehen bleiben.
Da sich das Mietniveau im wesentlichen nicht geändert hat und sich der Markt aus Sicht der Vermieter und Mieter entspannt, wird von allen Beteiligten auf eine Neufestsetzung der ortsüblichen Kaltmieten verzichtet. Eine Neufestsetzung wird rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit in 2012 im Rahmen eine Fragebogenumfrage stattfinden.

Mietspiegel Bad Oeynhausen

Veröffentlicht: 06.01.2011

Quelle: Stadt Bad Oeynhausen / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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