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Münster: Neuer Mietspiegel für Münster

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Seit dem 1. April gilt in Münster für nicht preisgebundene Wohnungen ein neuer "qualifizierter" Mietspiegel. Wie gesetzlich vorgegeben, musste der Mietspiegel aus dem Jahr 2005 nach zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Auf der Grundlage der Veränderung des Lebenshaltungskostenindexes waren im Mietspiegel etwa 3,7 Prozent höhere Mieten auszuweisen.

Mit dem Mietspiegel können Mieter und Wohnungsuchende prüfen, ob der Mietzins der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Vermieter können diese Orientierungshilfe auch nutzen, um - gemäß den rechtlichen Vorgaben - Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu begründen.

Münsters Mietspiegel hat das Prädikat "qualifiziert", weil er nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt wurde und von den Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter anerkannt wird. Vorteil eines solchen Mietspiegels: Alle Seiten können sich auf ihn verlassen. Sogar in gerichtlichen Verfahren wird vermutet, dass er tatsächlich die ortsüblichen Vergleichsmieten wiedergibt.

Die Aktualisierung des Zahlenwerks lag beim Arbeitskreis Mietspiegel. Er besteht aus Vertretungen von Mietern, Vermietern, Wohnungswirtschaft und Gutachterausschuss. Das Gremium beschloss einstimmig, von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit zur Fortschreibung des Mietspiegels Gebrauch zu machen. Dabei wird die Mietsteigerung anhand des Preisindexes für die Lebenshaltung der privaten Haushalte ermittelt, den das Statistische Bundesamt vorlegt.

"Der Arbeitskreis vertritt die Auffassung, dass der Anstieg um etwa 3,7 Prozent die Marktentwicklung der letzten zwei Jahre in Münster realistisch widerspiegelt", so Gabriele Regenitter, Leiterin des Amtes für Wohnungswesen der Stadt. Mit dem Mietspiegel 2007 habe Münster wieder einen aktuellen, repräsentativen Querschnitt der ortsüblichen Mieten für vergleichbaren Wohnraum. Gabriele Regenitter ist sich sicher, "dass der Mietspiegel auch in den nächsten zwei Jahren unverändert zum Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern betragen wird".

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Münster Mietspiegel Münster

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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