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Aachen: Mietpreisumfrage zur Fortschreibung des Aachener Mietspiegels

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Fachbereich Wohnen der Stadt Aachen führt zur Zeit eine Mietpreisumfrage zur Fortschreibung des Aachener Mietspiegels durch, an der sich alle interessierten Aachener Bürgerinnen und Bürger mittels anonymer Vordruckabfrage beteiligen können. Die gewonnenen Daten dienen als Grundlage zur Aktualisierung des noch bis zum 30. September 2006 gültigen Mietspiegels.

Der Vordruck zur Mietpreisumfrage ist erhältlich beim Fachbereich Wohnen, An den Frauenbrüdern 1, 52058 Aachen, 2. Etage, Zimmer 210, sowie bei allen Pförtnern in den städtischen Verwaltungsgebäuden und im Bürger Service am Katschhof. Er kann außerdem im Internet unter http://www.aachen.de/BIS/FO/1033MietspiegelUmfrage2.pdf abgerufen und mit den gewünschten Angaben an den Fachbereich Wohnen unter Angabe der e-mail-Adresse Freier.Wohnungsmarkt@mail.aachen.de zurückgeschickt werden.

Richtlinie für ortsübliche Vergleichsmiete

Der Mietspiegel informiert gemäß § 558c Bürgerliches Gesetzbuch über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er dient den Mietparteien als Orientierungshilfe zur Ermittlung der Miethöhe im Rahmen ortsüblicher Entgelte im Bereich der Stadt Aachen. Der Mietspiegel ist eine Übersicht über gezahlte Mieten für frei finanzierte Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.

Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um Nettomieten je Quadratmeter Wohnfläche. Dies ist die Miete für den reinen Wohnraum ohne Betriebs- und Verbrauchskosten. Garage, Stellplatz oder eine vom Vermieter überlassene Möblierung bleiben ebenfalls unberücksichtigt.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Aachen Mietspiegel Aachen

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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