Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.626 Anfragen

Braunschweig: Gute Chancen für neuen Mietspiegel

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Stadt Braunschweig unterstützt Bemühungen, einen neuen Mitspiegel für Braunschweig aufzustellen. „Dazu führen wir in der kommenden Woche Gespräche mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft und dem Mieterverein“, so Frank Meyer, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung und Umweltschutz. Dabei soll geklärt werden, wie die Aufgaben neu verteilt werden, nachdem die Stadt erklärt hatte, sich aufgrund der Haushaltskonsolidierung personell und finanziell nicht mehr im gleichen Maße an der Erarbeitung beteiligen zu können wie in der Vergangenheit.

„Der Mietspiegel hat sich als Instrument des Rechtsfriedens bei Mietstreitigkeiten bewährt“, sagte Frank Meyer weiter. „Nicht nur die Verbände von Mietern und Vermietern, auch die Gerichte sehen im Mietspiegel ein wichtiges Instrument zur gütlichen Einigung auf dem Wohnungssektor.“ Er begrüße daher das Engagement der Interessenvertreter und deren Bereitschaft, sich verstärkt an den Aufgaben der Mietspiegelerstellung zu beteiligen. Die Stadt werde bei der Auswertung helfen. Die Datenerhebung und damit der größte Teil des Arbeitsaufwands und der Kosten müsse nun jedoch von den Verbänden geleistet werden. „Grundsätzlich besteht darüber Einigkeit. Daher bin ich optimistisch, dass wir für 2004 wieder einen qualifizierten Mietspiegel in Braunschweig bekommen.“

Der Rat der Stadt Braunschweig hatte am 18. Mai beschlossen, dass die Stadt gemeinsam mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft und dem Mieterverein nach Wegen suchen soll, die Neuaufstellung des Mietspiegels für 2004 zu ermöglichen.
Mietspiegel gibt es in Braunschweig seit den 70-er Jahren. Zuletzt wurde im Jahr 2000 ein Mietspiegel der Stadt Braunschweig nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und für das Jahr 2002 fortgeschrieben. Er erfüllte damit die gesetzlichen Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass nach vier Jahren eine Neuaufstellung für den qualifizierten Mietspiegel erfolgen muss. Bis zur Neuaufstellung gilt der Mietspiegel 2002 als einfacher Mietspiegel weiter. Ein einfacher Mietspiegel hat als Beweismittel vor Gericht allerdings weniger Gewicht als ein qualifizierter Mietspiegel.

Veröffentlicht: 28.10.2017

Quelle: Pressemitteilung Stadt Braunschweig

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant