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Bocholt: Immer mehr Bocholter Bauherren können sich für Solarenergie erwärmen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Seit Beginn des Förderprogramms 38 thermische Anlagen bewilligt / Weitere Mittel in Aussicht

Bocholt (pd). Die Strahlen der Sonne zur eigenen Energiegewinnung nutzen: Immer mehr Bocholter Bauherren können sich für diese Idee erwärmen. Das zeigt das bisherige Interesse am Förderprogramm der Stadt Bocholt für thermische Solaranlagen. Auch Innung und örtliche  Handwerksbetriebe halten die Bezuschussung für wirkungsvoll.

Der Städtische Zuschuss gab häufig den Anstoß für die Entscheidung zur Sonnenenergienutzung. Etwa 60 % der für die Brauchwassererwärmung benötigten fossilen Energie kann mit Hilfe der Sonne ersetzt werden. Selbst diffuses Sonnenlicht wird mit Hilfe der Kollektoranlagen genutzt. "Seit Bekanntgabe der finanziellen Unterstützung im Sommer 2000 wurden 38 thermische Solaranlagen bewilligt, 33 davon allein in 2001", berichtet Bocholts Umweltreferentin Angela Theurich.

Die steigenden Zahlen belegen den Erfolg. Das Interesse der örtlichen Installateure am Thema ist gestiegen. Doch der Fördertopf ist leer - vorerst. Denn in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün signalisierten sämtliche Fraktionen ihre Bereitschaft, die Unterstützung im nächsten Jahr noch einmal befristet weiter zu führen. Jede installierte Kollektoranlage weckt das Interesse neuer Bauherren an dieser Technik und hat Breitenwirkung. Städtische Fördermittel sind also in Aussicht gestellt. Bevor jedoch neue Anträge gestellt werden können, müssen die Haushaltsberatungen 2003 abgewartet werden.

Weitere Informationen zum Thema erteilt die städtische Umweltreferentin Angela Theurich unter Tel. 02871/953-137.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Bocholt

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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