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Stadt Witten: Mietspiegel 2001 ist "qualifiziert"

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorschriften des Mietrechts wird entsprochen

Witten. Seit dem 1. Januar 2001 ist der Wittener Mietspiegel in Kraft. Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen als qualifizierter Mietspiegel erstellt worden. Der Prozess wurde durch einen "Runden Tisch" begleitet, der von der Stadt Witten moderiert wurde und dem alle wichtigen Akteure und Interessenvertreter des Wittener Wohnungsmarktes angehörten. Am 1. September des vergangenen Jahres ist das neue Mietrecht in Kraft getreten, das qualifizierten Mietspiegeln eine besondere Rolle beimisst. Nach den Überleitungsvorschriften des Mietrechtsreformgesetzes müssen nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte Mietspiegeln, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes herausgegeben wurden, von der Gemeinde öffentlich als qualifizierte Mietspiegel anerkannt werden. Eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht die Stadt im Anzeigenteil der Tageszeitungen vom 23. Januar.

Mietspiegel der Stadt Witten

Veröffentlicht: 02.01.2001

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Witten

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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