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Münster: Notleitern nicht als Balkon nutzen (24. September 2001)

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hilfe für Feuerwehr an unzugänglichen Orten / Sachgemäße Installation überlebenswichtig

Münster. (SMS) Notleitern und Ausstiegspodeste werden immer dann an Häusern installiert, wenn aufgrund baulicher Gegebenheiten die Wohnungen mit den Leitern der Feuerwehr nicht direkt erreicht werden können. Wenn Notleiterpodeste unzureichend im Mauerwerk verankert werden und zu anderen Zwecken als der Rettung im Notfall genutzt werden, kann es lebensgefährliche Folgen haben. Beim Einsturz von zwei Notleiterpodesten in Köln sind jüngst drei Menschen ums Leben gekommen.

Voraussetzung für die Sicherheit von Notleitern und Ausstiegspodesten ist die fachgerechte Installation und die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften. Eigentümer von Gebäuden mit Notleitern sind verpflichtet die Standsicherheit der Installation durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen, falls dies nicht schon bei der Montage geschehen ist. Gefährliche Mängel sind durch eine reine "Sichtprüfung" nicht unbedingt zu erkennen und müssen auf jeden Fall beseitigt werden.

Um die Funktion dieser Rettungswege zu erhalten, sollten Mieter in einem Haus mit Notleiter bedenken, dass Ausstiegspodeste nicht als Balkon oder Abstellraum genutzt werden können – auch wenn viele Kino- und Fernsehfilme das immer wieder vorführen.

Beim Bauordnungsamt der Stadt können sich Gebäudeeigentümer unter der Telefonnummer 4 92-63 18 fachlich beraten lassen. Hier gibt es auch eine Liste der Sachverständigen, die mit der Überprüfung von Notleitern beauftragt werden können.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: Presse- und Informationsamt Münster

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Erik, Oranienburg