Auslaufphase (Phasing-out)-Förderung
mit dem Entwicklungsprogramm LändlicherRaum (ELR)
ELR-Jahresprogramm 2002
ausgeschrieben
Die unterstützende Förderung
mit Mitteln der EU in den ehemaligen 5b-Regionen befindet sich in der Auslaufphase
und sollte deshalb möglichst engagiert im Rahmen des ELR genutzt werden,
betonte Landrat Dr. Wütz. Es gehe, wenn auch mit jährlich abnehmender
Höhe der finanziellen Unterstützung durch die EU, bis ins Jahr
2005 weiter. In dieser sogenannten Phasing out-Periode stellt die EU nochmals
DM 43. Mio. für die drei ehemaligen Ziel 5b Gebiete in Baden-Württemberg
bis 2005 zur Verfügung. In diese Phasing out-Periode fällt auch
die Förderung nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum.
Das Ministerium Ländlicher
Raum hat die Ausschreibung des ELR-Jahresprogramm 2002 veröffentlicht.
Anträge auf Förderung durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher
Raum (ELR) können jetzt bei den Gemeinden gestellt werden. Die Anträge
sind noch in DM zu stellen. Aufgrund der Euro Einführung zum 01.01.2002
erfolgt die Bewilligung der Fördermittel dann in Euro.
Durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sollen die Lebens- und Arbeitsbe-dingungen im Landkreis Waldshut durch strukturverbessernde Maßnahmen in den Bereichen "Arbeiten", "Grundversorgung", "Gemeinschaftseinrichtungen" und "Wohnen" fortentwickelt werden, erläuterte Dr. Wütz.
Im Bereich "Arbeiten" sind
privat-gewerbliche Vorhaben, wie Betriebsaussiedlungen, Betriebsgründungen
und -umsiedlungen, bei denen Arbeitsplätze entstehen bzw. erhal-ten
werden, förderfähig.
Die Förderhöhe
hängt unter anderem von der Betriebsgröße, des Jahresumsatzes
oder der Jahresbilanzsumme ab. Betriebe mit nicht mehr als 50 Beschäftigten
können Zuschüsse bis zu 15% bei der Entflechtung unverträglicher
Gemengelagen, bzw. 10% bei Erweiterungs- und Ansiedlungsvorhaben, höchstens
DM 500.000 (€ 250.000) erhalten. Größere Betriebe mit nicht
mehr als 250 Beschäftigten können bis zu 7,5% oder höchstens
DM 500.000 (€ 250.000) erhalten.
Unter den Förderschwerpunkt "Grundversorgung" fallen Einrichtungen, die der Bevöl-kerung zur Versorgung dienen, wie Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Metzgereien, etc. Im Bereich der Grundversorgung beträgt der Fördersatz bis zu 20%, höchstens DM 200.000 (€ 100.000)
Einrichtungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens werden unter dem Förder-schwerpunkt "Gemeinschaftseinrichtungen" gefördert.
Im Förderbereich "Wohnen"
kann unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen die Schaffung von Wohnraum
zur Eigennutzung gefördert werden, und mit bis zu 30%, höchstens
DM 40.000 (€ 20.000) je Wohnung, gefördert werden.
Nicht gefördert werden
Mietwohnungen und Neubauvorhaben.
Antragsformulare sind bei
der Gemeinde erhältlich und so rechtzeitig bei der Gemeinde einzureichen,
dass diese sie bis zum 15. Oktober 2001 dem Landratsamt Waldshut vorlegen
kann.
Auskünfte zu dem ELR-Programm
erteilt das Bürgermeisteramt oder das Landratsamt Waldshut, Amt für
Wirtschaftsförderung, (Telefon: 07751/86147 Herr Husemann oder 07751/86148
Herr Albicker).
Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Waldshut