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Landkreis Waldshut: Förderung mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) (24. Juli 2001)

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Auslaufphase (Phasing-out)-Förderung mit dem Entwicklungsprogramm LändlicherRaum (ELR)
ELR-Jahresprogramm 2002 ausgeschrieben

Die unterstützende Förderung mit Mitteln der EU in den ehemaligen 5b-Regionen befindet sich in der Auslaufphase und sollte deshalb möglichst engagiert im Rahmen des ELR genutzt werden, betonte Landrat Dr. Wütz. Es gehe, wenn auch mit jährlich abnehmender Höhe der finanziellen Unterstützung durch die EU, bis ins Jahr 2005 weiter. In dieser sogenannten Phasing out-Periode stellt die EU nochmals DM 43. Mio. für die drei ehemaligen Ziel 5b Gebiete in Baden-Württemberg bis 2005 zur Verfügung. In diese Phasing out-Periode fällt auch die Förderung nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum.
Das Ministerium Ländlicher Raum hat die Ausschreibung des ELR-Jahresprogramm 2002 veröffentlicht. Anträge auf Förderung durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) können jetzt bei den Gemeinden gestellt werden. Die Anträge sind noch in DM zu stellen. Aufgrund der Euro Einführung zum 01.01.2002 erfolgt die Bewilligung der Fördermittel dann in Euro.


Durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sollen die Lebens- und Arbeitsbe-dingungen im Landkreis Waldshut durch strukturverbessernde Maßnahmen in den Bereichen "Arbeiten", "Grundversorgung", "Gemeinschaftseinrichtungen" und "Wohnen" fortentwickelt werden, erläuterte Dr. Wütz.

Im Bereich "Arbeiten" sind privat-gewerbliche Vorhaben, wie Betriebsaussiedlungen, Betriebsgründungen und -umsiedlungen, bei denen Arbeitsplätze entstehen bzw. erhal-ten werden, förderfähig.
Die Förderhöhe hängt unter anderem von der Betriebsgröße, des Jahresumsatzes oder der Jahresbilanzsumme ab. Betriebe mit nicht mehr als 50 Beschäftigten können Zuschüsse bis zu 15% bei der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, bzw. 10% bei Erweiterungs- und Ansiedlungsvorhaben, höchstens DM 500.000 (€ 250.000) erhalten. Größere Betriebe mit nicht mehr als 250 Beschäftigten können bis zu 7,5% oder höchstens DM 500.000 (€ 250.000) erhalten.


Unter den Förderschwerpunkt "Grundversorgung" fallen Einrichtungen, die der Bevöl-kerung zur Versorgung dienen, wie Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Metzgereien, etc. Im Bereich der Grundversorgung beträgt der Fördersatz bis zu 20%, höchstens DM 200.000 (€ 100.000)

Einrichtungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens werden unter dem Förder-schwerpunkt "Gemeinschaftseinrichtungen" gefördert.

Im Förderbereich "Wohnen" kann unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen die Schaffung von Wohnraum zur Eigennutzung gefördert werden, und mit bis zu 30%, höchstens DM 40.000 (€ 20.000) je Wohnung, gefördert werden.
Nicht gefördert werden Mietwohnungen und Neubauvorhaben.


Antragsformulare sind bei der Gemeinde erhältlich und so rechtzeitig bei der Gemeinde einzureichen, dass diese sie bis zum 15. Oktober 2001 dem Landratsamt Waldshut vorlegen kann.
Auskünfte zu dem ELR-Programm erteilt das Bürgermeisteramt oder das Landratsamt Waldshut, Amt für Wirtschaftsförderung, (Telefon: 07751/86147 Herr Husemann oder 07751/86148 Herr Albicker).

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Waldshut

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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