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Aachen: Mietpreisumfrage zur Fortschreibung des Aachener Mietspiegels

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Fachbereich Wohnen der Stadt Aachen führt zur Zeit eine Mietpreisumfrage zur Fortschreibung des Aachener Mietspiegels durch, an der sich alle interessierten Aachener Bürgerinnen und Bürger beteiligen können. Sie dient als Grundlage zur Aktualisierung des noch bis zum 6. Januar 2002 gültigen Mietspiegels.

Sämtliche Ergebnisse fließen in eine repräsentative Datenbasis ein, die in den kommenden Wochen und Monaten mit Hilfe einer Vordruckabfrage erstellt wird. Der Vordruck ist erhältlich beim Fachbereich Wohnen, An den Frauenbrüdern 1, 52058 Aachen, 1. Etage, Zimmer 124, sowie bei allen Pförtnern in den städtischen Verwaltungsgebäuden und im Bürger Service am Katschhof. Er kann außerdem im Internet unter www.aachen.de, elektronischer Vordruckschrank, unter der Kurzbezeichnung FB 64/30, Mietpreisumfrage, abgerufen und mit den gewünschten Angaben an den Fachbereich Wohnen zurückgeschickt werden.

Richtlinie für ortsübliche Vergleichsmiete

Der Aachener Mietspiegel dient den Mietparteien als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für den "nicht preisgebundenen Wohnraum" in der Stadt Aachen. Mit Hilfe des Mietspiegels kann ermittelt werden, wie hoch die ortsübliche Miete für eine Wohnung mit bestimmten Merkmalen ist. Als Miete weist der Mietspiegel die Nettokaltmiete aus. Dies ist die Miete für den reinen Wohnraum ohne Betriebs- und Verbrauchskosten. Garage, Stellplatz oder eine vom Vermieter überlassene Möblierung bleiben ebenfalls unberücksichtigt.

Den derzeitigen Spiegel können sie bei AnwaltOnline abfragen.

Veröffentlicht: 18.06.2001

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Aachen

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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