Wie das Amt für Bauordnung und Wohnungsbauförderung im Rathaus mitteilt, gewährt das Land Nordrhein-Westfalen in einem neuen Programm zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung von Wohnungen. Eigentümer, die sich für diese Fördermöglichkeit interessieren, können sich von den Mitarbeiterinnen des Amtes im Zimmer 311 persönlich oder unter den Rufnummern 581-4325 und -4329 konkret über Einzelheiten informieren lassen.
Gelder aus dem Modernisierungsprogramm 2001 werden für Häuser und Wohnungen gewährt, die vor dem 1. Januar 1966 erstmalig bezugsfertig geworden sind. Diese preisgünstigen Altbauwohnungen können durch Verbesserung der Zuschnitte, der Sanitär- und Elektroinstallation und der Wasserver- und entsorgung dem heutigen Standard angepasst werden.
Durch die Fördergelder soll ein Anreiz für die nachhaltige Verbesserung des Wärmeschutzes durch Dach-, Fassaden- und Kellerdämmung, Wärmeschutzverglasung und den Einbau oder die technische Anpassung von zentralen Heizungs- und Warmwasseraufbereitungssystemen gegeben werden. Auch der Ausbau, Umbau und Erweiterung von Wohnungen mit behindertengerechten Rampen, Hebeanlagen, Küchen, Bädern oder Toiletten wird durch Mittel aus dem Landesprogramm unterstützt.
Liegt ein förderfähiger Fall vor, können die zinsfreien Landesdarlehen bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten abdecken. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Eigentümer verpflichten, die Mietpreis- und Belegungsbindung ab Fertigstellung der Modernisierung 15 Jahre lang einzuhalten.
Zweck des neuen Landesprogramm ist, den Gebrauchswert von Wohnungen nachhaltig zu erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern und nachhaltig Heizenergie und Wasser einzusparen. Darüber hinaus sollen Wohnungen mit sozial tragbaren Mieten und Wohngebäude von besonderem städtebaulichen Wert erhalten sowie städtebauliche Missstände behoben werden.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Witten