Kassel (psk). Die von der
Grünen-Fraktion geäußerte Kritik, die Pauschalbeträge
für Schulbedarf seien unzureichend, ist unzutreffend, erklärte
Stadträtin Ilona Caroli in städtischen Pressedienst. Die für
den regelmäßigen Schulbedarf und für Klassenfahrten vorgesehenen
Beträge seien vielmehr sorgfältig ermittelt worden und deckten
in aller Regel den Bedarf.
"Sozialhilfeempfänger
sind durchaus in der Lage, Ihr Geld einzuteilen und Beträge anzusparen",
sagte sie. Eine jährliche Fluktuation von rund einem Drittel der Bestandsfälle
zeige, dass Sozialhilfeempfänger sowohl vor als auch nach ihrem Sozialhilfebezug
meist mit geringen Mitteln wirtschaften können und auch müssen.
Die Annahme, sie seien nun gerade während des Sozialhilfebezugs nicht
mehr dazu in der Lage, Beträge zum Beispiel für Klassenfahrten
anzusparen, offenbare vielmehr ein Menschenbild, das man gerade bei der
Grünen-Fraktion nicht erwartet hätte. "Mit der Erprobung der
Pauschalierung sollen gerade vorhandene Kompetenzen im Umgang mit Geld
gestärkt und eben nicht durch Bevormundung verunsichert werden. Im
übrigen werden durch Rückübertragung von Verantwortung,
Dispositionsfreiräume eröffnet, die es den Hilfeempfängern
und Hilfeempfängerinnen ermöglichen, eigene Prioritäten
zu setzen."
Einzelne Fälle, in
denen dem Sozialamt bekannt ist, dass Hilfeempfänger nicht mit Geld
umgehen können, würden von der Teilnahme an der Pauschalierung
ausgenommen, sagte die Sozialdezernentin. Anhaltspunkte können zum
BeispielMiet- und Stromrückstände, aber auch Hinweise von Gesundheitsamt,
Wohnungsamt oder anderen Sozialdiensten sein. "In diesen Fällen wird
die Sozialhilfe nach altem Muster gewährt." Dann werde auch die Miete
direkt an den Vermieter und die Energiekosten direkt an die Städtischen
Werke überwiesen. Die Zahl dieser Ausnahmen liegt jedoch zur zeit
noch deutlich unter 10 Prozent. Stadträtin Caroli: " Aber selbst,
wenn wir in bis zu 20 Prozent unserer Sozialhilfeempfängerhaushalte
solche Ausnahmen machen müssten, wäre das Modellvorhaben der
Pauschalierung noch immer keineswegs gefährdet."
Auch die vom Mieterbund
vorgetragenen Zweifel an der Zulänglichkeit der Unterkunftspauschalen
wies Stadträtin Caroli zurück. Die für die Ermittlung der
Pauschalen angenommen Wohnflächen müssten sich keineswegs nach
dem Wohnungsbindungsgesetz richten, da dort "Obergrenzen" also obere Werte
genannt seien. Die Sozialhilfe müsse dagegen jedoch nur den notwendigen
Bedarf abdecken. Dies bei bei einer angenommenen Grundfläche
von 40 qm für einen Einpersonenhaushalt absolut erfüllt.
Bei der Pauschale für die Energiekosten habe sich das Sozialamt dagegen
an den Vorgaben der Wohnungsbindungsrichtlinie orientiert. Sollte die Heizkostenpauschale
von der Entwicklung der Heizkosten tatsächlich überholt werden,
so werde sie – natürlich mit Wirkung für alle Hilfeempfänger
und Hilfeempfängerinnen -– angepasst. Dies sei während
und auch nach der Erprobungsphase ein ganz normaler Vorgang, erklärte
Stadträtin Caroli.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Kassel - Hauptamt