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Vorerst doch keine Förderung energetischer Sanierungen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da der Bundesrat dem geplanten Gesetz wider Erwarten nun doch nicht zugestimmt hat, konnte die geplante steuerliche Förderung für energetische Sanierungen nun doch noch nicht umgesetzt werden. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen, damit eine Lösung für die bestehenden Konfliktpunkte gefunden werden kann. Konkret sind die Länder nicht bereit, Steuerausfälle durch eine Abschreibung der Kosten für diese Gebäudesanierungen mitzutragen. Ebenfalls kritisiert der Bundesrat, dass die Förderung nicht auf Mieterhöhungen angerechnet werden kann und die geplante Höhe der Förderung von 1,5 Mrd. Euro jährlich nicht genügt, um eine jährliche Sanierungsquote von 2% bei allen Gebäuden zu erreichen.

Es bleibt nun also abzuwarten, welche Nachbesserungen noch in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg