Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Eigentümer von Gebäuden, die vor 1995 gebaut wurden, Aufwendungen für energetische Sanierungen ab 2012 komplett steuerlich abschreiben können. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf sieht vor, dass Steuerpflichtige jährlich 10 Prozent der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von 10 Jahren steuermindernd geltend machen können, sofern das Gebäude vermietet oder verpachtet wird. Wird das Gebäude selbst genutzt, so können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend gemacht werden.
Voraussetzung für die Förderung: Mit der Sanierung muss der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert werden. Die Neuregelung soll Anfang 2012 in Kraft treten.
Voraussetzung für die Förderung: Mit der Sanierung muss der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert werden. Die Neuregelung soll Anfang 2012 in Kraft treten.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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