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Die eigenen vier Wände als Altersvorsorge - wie der Staat dabei hilft

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Bundeskabinett hat heute das Eigenheimrentengesetz (sog. Wohn-Riester) auf den Weg gebracht. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Aufgrund der demografischen Entwicklungen wird sich die Zahl der Menschen im Rentenalter im Verhältnis zur Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter in den nächsten Jahren wesentlich erhöhen. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, in der berufstätige Beitragszahler die Renten der älteren Generation "bezahlen", kann daher nicht mehr die alleinige Form der Altersvorsorge darstellen, wenn die Beitragssätze nicht explodieren sollen.
Mit der Riester-Rente ermöglicht der Staat es seinen Bürgerinnen und Bürgern, selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Fast zehn Millionen Menschen haben seit Einführung die Riester-Rente als Form der Altersvorsorge gewählt und damit Verantwortung für ihre Rente übernommen. Und die Förderung wird zukünftig durch die geplante Einbeziehung selbstgenutzten Wohneigentums und selbst genutzten Genossenschaftswohnungen in die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge noch attraktiver. Diese ist so ausgestaltet, dass die bisherige Systematik der Riester-Rente erhalten bleibt und die bestehenden Verfahrensstrukturen genutzt werden können. Gleichzeitig ist ein Höchstmaß an Flexibilität für den Begünstigten vorgesehen.
Die Wohn-Riester-Förderung wird das bestehende Angebot an steuerlich begünstigten Altersvorsorgemodellen ergänzen. Somit haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit aus verschiedenen, steuerlich gleichermaßen geförderten Vorsorgeformen die für sie individuell passende auszuwählen.

Weitere Informationen und den Kabinettentwurf finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: BFM

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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