Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.657 Anfragen

Gebäudeenergieausweis ab 01.01.2008

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ab dem 01.01.2008 gilt ein bundesweit einheitlicher Gebäudeenergieausweis für Altbauten. Dadurch sollen Mieter und Käufer über den Energieverbrauch und die energetische Qualität des Gebäudes informiert werden, so dass die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten aufgezeigt werden.

Die Einführung erfolgt aufgrund von Übergangsfristen in mehreren Etappen. Ab dem 01.07.2008 muss der Energieausweis für Wohngebäude vorliegen, die bis 1965 fertig erstellt wurden. Ab dem 01.01.2009 gilt dies für alle jüngeren Wohngebäude und ab dem 01.07.2009 für Nichtwohngebäude.

Hierfür werden der bedarfs- und der verbrauchsorientierte Ausweis angeboten. Der verbrauchsorientierte Ausweis weist den tatsächlichen Energiebedarf in den vergangenen drei Jahren aus, während der bedarfsorientierte Energieausweis auf einer nutzungsunabhängigen Erhebung aller Einflussgrößen basiert, wodurch eine umfangreiche Bestandsaufnahme erforderlich wird. Für selbstgenutzte Eigenheime und bestehende Mietverhältnisse ist kein Ausweis erforderlich. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises beträgt 10 Jahre. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1977 errichtet wurden und den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung nicht genügen, ist der Ausweis Pflicht.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant