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Kommunen entscheiden über Rückzahlung von Mietkautionsdarlehen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bundesregierung bevorzugt nach eigener Darstellung keine bestimmte Form der Rückzahlung von Mietkautionsdarlehen, die Langzeitarbeitslosen gewährt werden. In ihrer Antwort (16/4887) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4683) heißt es, die für Unterkunfts- und Heizkosten zuständigen kommunalen Träger hätten bei der Entscheidung über die Konditionen "die Umstände des Einzelfalls angemessen zu berücksichtigen". Es bestünden Handlungsspielräume der Verwaltung, die je nach Höhe des Darlehens und gegenwärtiger und künftiger wirtschaftlicher Situation des Hilfeempfängers auszufüllen seien. Ihr sei bekannt, so die Bundesregierung weiter, dass einige Kommunen einer Kautionsbürgschaft den Vorzug vor einer Auszahlung des Kautionsbetrages gäben. Dagegen habe sie keine Bedenken, betont die Regierung.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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