Kommunen
entscheiden über Rückzahlung von Mietkautionsdarlehen
Die Bundesregierung
bevorzugt nach eigener Darstellung keine bestimmte Form der Rückzahlung
von Mietkautionsdarlehen, die Langzeitarbeitslosen gewährt werden.
In ihrer Antwort (16/4887) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4683)
heißt es, die für Unterkunfts- und Heizkosten zuständigen
kommunalen Träger hätten bei der Entscheidung über die Konditionen
"die Umstände des Einzelfalls angemessen zu berücksichtigen".
Es bestünden Handlungsspielräume der Verwaltung, die je nach
Höhe des Darlehens und gegenwärtiger und künftiger wirtschaftlicher
Situation des Hilfeempfängers auszufüllen seien. Ihr sei bekannt,
so die Bundesregierung weiter, dass einige Kommunen einer Kautionsbürgschaft
den Vorzug vor einer Auszahlung des Kautionsbetrages gäben. Dagegen
habe sie keine Bedenken, betont die Regierung.
Quelle: PM Bundestag