Willensbildung
in der Eigentümergemeinschaft vorsichtig erleichtern
Die Willensbildung
in der Eigentümergemeinschaft soll erleichtert werden. Dazu werden
nach den Vorstellungen der Bundesregierung die gesetzlichen Beschlusskompetenzen
(die rechtliche Möglichkeit der Eigentümerversammlung, durch
Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Angelegenheiten
der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden) "vorsichtig"
erweitert.
Dies sieht ein Gesetzentwurf
der Regierung (16/887) vor.
Wohnungseigentümer
müssten vielfach Abstand von Maßnahmen nehmen, wenn die Eigentümergemeinschaft
dies anders entschieden hat. Zu nennen sei etwa die im Mietrecht verbreitete
Erfassung oder Abrechnung von Betriebskosten nach Verbrauch oder Verursachung
sowie bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums zur
Modernisierung der Wohnanlage. Die Regierung möchte am Prinzip der
Einstimmigkeit grundsätzlich festhalten. Andererseits verdienten auch
die Miteigentümer Schutz, die das gemeinschaftliche Eigentum in wirtschaftlich
vernünftiger Weise den Erfordernissen der Zeit anpassen wollten.
Quelle: PM Bundestag