Eigenheimzulage wird abgeschafft
Am 14.7.2004 wurde
vom Bundeskabinett beschlossen, die Eigenheimzulage abzuschaffen. Die hierdurch
ersparrten Mittel sollen für Forschung und Entwicklung eingesetzt
werden. Damit wird wohl gleichzeitig der Streit um die Eigenheimzulage
zwischen Bundesregierung und Europäischer Kommission beigelegt werden.
Darüber hinaus hat
die Europäische Kommission wegen der Eigenheimzulage Klage beim Europäischen
Gerichtshof gegen Deutschland erhoben, da die Eigenheimzulage einer räumlichen
Beschränkung auf Deutschland unterliegt. Für Gebäude außerhalb
Deutschlands wird die Zulage indes nicht gezahlt, was nach Ansicht der
Kommission einen Verstoß gegen die Freizügigkeitsbestimmung
des EG-Vertrages darstellt. So können beispielsweise Grenzgänger,
die unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind, ihr Eigenheim
jedoch außerhalb Deutschlands haben, die Zulage nicht erhalten. Auf
eine formelle Aufforderung zur Änderung hin hatte die Bundesregierung
bislang eine Änderung abgelehnt.
Die Abschaffung soll ab
dem 1.1.2005 wirksam werden, so daß bei Vorliegen aller Voraussetzungen
für die Förderung in 2004 - u.a. Antrag auf Gewährung
der Zulage - noch Förderung nach bisherigem Recht möglich ist.