Bescheinigung über die
"Abgeschlossenheit" einer Wohnung aufheben
Der Bundesrat möchte
im Wohnungseigentumsgesetz die Regelung aufheben, der zu Folge staatliche
Stellen die Abgeschlossenheitsbescheinung (die Bestätigung, dass es
sich um abgeschlossene Raumeinheiten handelt) erteilen müssen. Die
Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (15/3423) vorgelegt. Sie
begründet ihn damit, nachdem das Bauordnungsrecht in den letzten Jahren
in allen Ländern tiefgreifend dereguliert worden und die Zahl der
genehmigungsfreien Bauvorhaben in ganz Deutschland erheblich angestiegen
ist, führe die Erteilung der zivilrechtlichen Abgeschlossenheitsbescheinung
nach dem Wohnungseigentumsgesetz zu einem erheblichen zusätzlichen
Aufwand der Baubehörden. Dies könne im Hinblick auf die schwierige
Haushaltssituation in Bund, Ländern und Gemeinden nicht länger
hingenommen werden.
Öffentlich Aufgaben
müssten - wo immer dies möglich sei - abgebaut werden. Die Bundesregierung
hat wissen lassen, sie habe "erhebliche Bedenken" gegen das Vorhaben des
Bundesrates. Die Abgeschlossenheit der Wohnung sei erforderlich, um die
Eigentums- und Benutzungsverhältnisse innerhalb des Gebäudes
klarzustellen.
Streitigkeiten müsse
vorgebeugt werden, die sich aus einer Unklarheit dieser Beziehungen ergeben
könnten. Jede Wohnung müsse in sich abgeschlossen sein und einen
Zugang vom Gemeinschaftseigentum haben, als aus dem Freien oder aus dem
Treppenhaus.
Außerdem müsse
die Wohnung zur Führung eines selbständigen Haushalts - also
mit Küche, Toilette und Stromanschluss - ausgestatten sein. Die Regierung
kündigte im Übrigen ihrerseits einen Gesetzentwurf an, dass und
in welchen Fällen unter anderem die Abgeschlossenheit von einem öffentlichen
bestellten oder anerkannten Sachverständigen für das Bauwesen
statt von der Baubehörden ausgefertigt und bescheinigt werde.
Quelle: PM Bundestag