Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst, in welcher der Deutsche Bundestag aufgefordert wird, seine Beratungen über den am 20. Dezember 2002 vom Bundesrat eingebrachten "Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Graffiti-Bekämpfungsgesetz" unverzüglich fortzusetzen und das Gesetz zügig zu beschließen.
Der Bundesrat hat im Dezember 2002 nahezu einstimmig die Einbringung des Entwurfs eines Grafitti-Bekämpfungsgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Tatbestände der Sachbeschädigung im Hinblick auf einen verbesserten Schutz vor unerlaubten Graffiti-Schmierereien konkretisiert werden. Danach soll jede nicht unerhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache gegen den Willen des Berechtigten eindeutig als Sachbeschädigung unter Strafe gestellt werden.
Der federführende Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 10. Dezember 2003 die Vertagung der Vorlage beschlossen, obwohl von Sachverständigen einhellig gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestätigt wurde. Dieses Vorgehen ist nach Ansicht des Bundesrates nicht nachvollziehbar.
Der Bundesrat hat im Dezember 2002 nahezu einstimmig die Einbringung des Entwurfs eines Grafitti-Bekämpfungsgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Tatbestände der Sachbeschädigung im Hinblick auf einen verbesserten Schutz vor unerlaubten Graffiti-Schmierereien konkretisiert werden. Danach soll jede nicht unerhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache gegen den Willen des Berechtigten eindeutig als Sachbeschädigung unter Strafe gestellt werden.
Der federführende Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 10. Dezember 2003 die Vertagung der Vorlage beschlossen, obwohl von Sachverständigen einhellig gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestätigt wurde. Dieses Vorgehen ist nach Ansicht des Bundesrates nicht nachvollziehbar.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Quelle: PM Bundesrat
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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