Fusionen
von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern
(Grunderwerbsteuerbefreiung)
Wohnungsunternehmen
und -genossenschaften in den neuen Ländern haben vielfach keine betriebswirtschaftlich
tragfähige Unternehmensgröße. Bei Fusionen, die in vielen
Regionen sinnvoll wären, fällt Grunderwerbsteuer in erheblicher
Höhe an. Viele Gesellschaften oder Genossenschaften können nicht
das dafür notwendige Kapital aufbringen.
Deshalb hat der Bundestag
am 11. Dezember 2003 in abschließender Lesung zugestimmt, die Grunderwerbsteuer
bei Fusionen von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern zeitlich
befristet vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2006 aufzuheben. Das ist
ein wichtiger Beitrag zum Erfolg des Programms Stadtumbau. Der Stadtumbau
wird nur gelingen, wenn sich die ostdeutschen Wohnungsunternehmen tatkräftig
daran beteiligen. Viele Wohnungsunternehmen befinden sich in einer wirtschaftlich
schwierigen Situation und können die aktuellen Anforderungen nicht
alleine leisten. Durch die Befreiung von der Grunderwerbssteuer bei Fusionen
erhalten diese Wohnungsunternehmen eine wichtige Hilfe.
Quelle: PM Bundesregierung