Kürzung der Eigenheimzulage
Ab dem 1.1.2004
wird die Eigenheimzulage gekürzt - um 30 Prozent des bisherigen Fördervolumens.
Für alle, die nach dem 31. Dezember 2003 Wohneigentum bauen oder erwerben,
gelten folgende Regelungen:
-
Neubauten und Bestandserwerb
werden einheitlich geregelt. Ausbauten und Erweiterungen werden nicht mehr
gefördert.
-
Der Fördergrundbetrag beträgt
1.250 Euro im Jahr über einen Zeitraum von 8 Jahren. Für jedes
Kind gibt es 800 Euro zusätzlich.
-
Neben den Anschaffungs- und
Herstellungskosten des Gebäudes und des Grundstückes werden auch
Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen begünstigt, die
innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden.
-
Die Einkommensgrenzen wird auf
70.000 Euro für Alleinstehende und 140.000 für Verheiratete abgesenkt.
Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um 30.000 Euro.
Quelle: PM Bundesregierung