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Kürzung der Eigenheimzulage
Ab dem 1.1.2004 wird die Eigenheimzulage gekürzt - um 30 Prozent des bisherigen Fördervolumens. Für alle, die nach dem 31. Dezember 2003 Wohneigentum bauen oder erwerben, gelten folgende Regelungen:
Quelle: PM Bundesregierung