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Bundestag beschließt Wohngeld-Reform

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV")" beschlossen. Die grundlegende Reform des Wohngeldes zum 1. Juli 2004 ist Teil dieses Gesetzes und leiste einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau, teilte das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit. Dadurch werden die Gemeinden circa 300 Millionen Euro Verwaltungskosten einsparen können.

Zurzeit erhalten Empfänger so genannter Transferleistungen, wie zum Beispiel Sozialhilfe oder Grundsicherung, auch Wohngeld. Dieses Wohngeld wird mit dem Anspruch auf die Transferleistung verrechnet, so dass der Bürger im Ergebnis keinen Vorteil für seinen Lebensunterhalt hat. Außerdem führt das bisherige Nebeneinander von Transferleistung und Wohngeld zu gravierenden Vollzugsprobleme n: Es kommt häufig zu Doppelzuständigkeiten bei der Leistungserbringung. Aufwendige und auch fehleranfällige Erstattungsverfahren sind erforderlich, um die Ansprüche der unterschiedlichen Träger dieser Leistungen - Gemeinden, Länder und Bund - untereinander auszugleichen.

Diese Zweispurigkeit bei der Zahlung von Unterkunftskosten für die Bürger werde künftig zugunsten eines einspurigen Systems aufgegeben, ohne dass der Leistungsempfänger materielle Einbußen erleide, erläutert das Bundesministerium. Empfänger erhielten nun ihre Unterkunftskosten allein durch die Transferleistung, also hauptsächlich durch das neue Arbeitslosengeld II. Dabei bleibe das bisherige Leistungsniveau für die Bürger voll erhalten.

Durch diese Vereinfachung werde in circa 2,5 Millionen Fällen pro Jahr ein Erstattungsverfahren zwischen den Leistungsträgern überflüssig. Damit sei die Effizienz der Verwaltung deutlich gesteigert und eine erhebliche Einsparung von Verwaltungskosten bei den Gemeinden erreicht. Dies zeige, dass man nicht nur über den modernen Staat rede, sondern ihn auch praktiziere, so das Bundesministerium.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM BMVBW

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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