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Vermieter in den neuen Ländern stärken

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Bundesrat möchte eine Regelung im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch aufheben, deren ursprüngliches Ziel es war, in einem vom Wohnungsmangel geprägten Umfeld Mieter von preisgünstigem Wohnraum davor zu schützen, gezielt aus ihrer Wohnung "herausgekündigt" zu werden.
Er hat dazu einen Gesetzentwurf (15/1490) vorgelegt. Die Länderkammer argumentiert, die Verhältnisse am Wohnungsmarkt hätten sich zwischenzeitlich grundlegend geändert. Es stünde auch ausreichend preiswerter Wohnraum zur Verfügung.
Auf Grund einer Bevölkerungsabwanderung, der Sanierung und dem Neubau von Wohnungen sei ein hoher Wohnungsleerstand zu verzeichnen. Die Kündigungsausschluss sei für Vermieter unzumutbar. Ihnen sei es verwehrt, sogar weitergehend leerstehende Gebäude einer wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeit zuzuführen. Dies werfe verfassungsrechtliche Bedenken auf.
Die Bundesregierung stimmt dem Gesetzentwurf zu. Ein umfassender Mieterschutz bleibe auch bei einer Aufhebung des Verbots der Verwertungskündigung gewährleistet. Hinzu komme, dass ausreichender Ersatzwohnraum zur Verfügung stehe.
Die Beratungsdichte durch Mietervereine im Bereich des Mietrechts sei zudem so hoch, dass Mieter in der Regel schnell beurteilen könnten, ob eine Verwertungskündigung des Vermieters zulässig ist.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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