Mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz, das der Deutsche Bundestag am 21. Februar 2003 beschlossen hat, sollen u.a. die Regelungen des Eigenheimzulagegesetzes geändert werden. Geplant ist, dass Familien und Ledige mit Kindern künftig acht Jahre lang einen Fördersockelbetrag von 1000 Euro erhalten. Für jedes Kind kommen weitere 800 Euro hinzu. Die Einkommensgrenzen sollen künftig 70.000 Euro für Alleinerziehende und 140.000 Euro für Paare betragen. Sie gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren. Dazu kommen 20.000 Euro pro Kind.
Die Zulage soll rückwirkend gewährt werden, wenn sich bei einem Paar vier Jahre nach Baubeginn oder einem Immobilienkauf Nachwuchs einstellt. Der Bundesrat wird das Gesetz am 14. März beraten. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können für den Kauf oder Bau einer Immobilie noch die bisherigen Leistungen der Eigenheimzulage in Anspruch genommen werden.
Die Zulage soll rückwirkend gewährt werden, wenn sich bei einem Paar vier Jahre nach Baubeginn oder einem Immobilienkauf Nachwuchs einstellt. Der Bundesrat wird das Gesetz am 14. März beraten. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können für den Kauf oder Bau einer Immobilie noch die bisherigen Leistungen der Eigenheimzulage in Anspruch genommen werden.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Quelle: PM Bundesregierung
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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