Verabschiedung
der Neuregelungen der Eigenheimzulage durch den Bundestag
Mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz,
das der Deutsche Bundestag am 21. Februar 2003 beschlossen hat, sollen
u.a. die Regelungen des Eigenheimzulagegesetzes geändert werden. Geplant
ist, dass Familien und Ledige mit Kindern künftig acht Jahre lang
einen Fördersockelbetrag von 1000 Euro erhalten. Für jedes Kind
kommen weitere 800 Euro hinzu. Die Einkommensgrenzen sollen künftig
70.000 Euro für Alleinerziehende und 140.000 Euro für Paare betragen.
Sie gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren. Dazu kommen 20.000
Euro pro Kind.
Die Zulage soll rückwirkend
gewährt werden, wenn sich bei einem Paar vier Jahre nach Baubeginn
oder einem Immobilienkauf Nachwuchs einstellt. Der Bundesrat wird das Gesetz
am 14. März beraten. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
können für den Kauf oder Bau einer Immobilie noch die bisherigen
Leistungen der Eigenheimzulage in Anspruch genommen werden.
Quelle: PM Bundesregierung