Gewährung
der Eigenheimzulage weiterhin nach altem Recht
Die Eigenheimzulage
soll bis zur Verkündung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes
weiterhin nach altem Recht gewährt werden.
Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen
geeinigt. Die ursprünglich vorgesehene Rückwirkung des Gesetzes
kommt somit nicht mehr zum Tragen.
Bis also das Gesetzgebungsverfahren
abgeschlossen und das Gesetz verkündet wird, erhalten auch Kinderlose
für neu hergestellte Wohnungen eine jährliche Grundzulage von
2.556 EURO und 1.278 EURO für Wohnungskäufe aus dem Bestand.
Bei Kindern kommt noch die
Kinderzulage in Höhe von jährlich 767 EURO hinzu. Voraussetzung
ist jedoch, dass Kaufvertrag bzw. Bauantrag vor der Verkündigung der
Gesetzesänderung abgeschlossen bzw. eingereicht werden.
Bislang noch von den Finanzämtern
unbearbeitete Anträge werden nach altem Recht beschieden. Für
zukünftige Anträge besteht nun Spielraum, die Finanzplanung an
die neue Gesetzeslage anzupassen.
Entscheidender Antrieb für
die nun vorliegende Änderung war offenbar die Pattsituation im Vermittlungsausschuss.