Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.624 Anfragen

Gewährung der Eigenheimzulage weiterhin nach altem Recht

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Eigenheimzulage soll bis zur Verkündung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes weiterhin nach altem Recht gewährt werden.
Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen geeinigt. Die ursprünglich vorgesehene Rückwirkung des Gesetzes kommt somit nicht mehr zum Tragen.
Bis also das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und das Gesetz verkündet wird, erhalten auch Kinderlose für neu hergestellte Wohnungen eine jährliche Grundzulage von 2.556 EURO und 1.278 EURO für Wohnungskäufe aus dem Bestand.
Bei Kindern kommt noch die Kinderzulage in Höhe von jährlich 767 EURO hinzu. Voraussetzung ist jedoch, dass Kaufvertrag bzw. Bauantrag vor der Verkündigung der Gesetzesänderung abgeschlossen bzw. eingereicht werden.
Bislang noch von den Finanzämtern unbearbeitete Anträge werden nach altem Recht beschieden. Für zukünftige Anträge besteht nun Spielraum, die Finanzplanung an die neue Gesetzeslage anzupassen.
Entscheidender Antrieb für die nun vorliegende Änderung war offenbar die Pattsituation im Vermittlungsausschuss.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant