Änderung
der Eigenheimzulage
Wer geplant hat,
dem Mieterdasein ein für allemal den Rücken zu kehren und sich
den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen, dem könnte
die Regierung, will man der Koalitionsvereinbarung Glauben schenken, alsbald
einen Strich durch die Rechnung machen. Denn ausweislich dieser Vereinbarung
so soll die bisherige Grundzulage bei der Eigenheimförderung in Höhe
von jährlich 2556 Euro für Neuund 1278 Euro für Altbauten,
die für acht Jahre gewährt wird, abgeschafft werden. Im Gegenzug
soll zwar das Baukindergeld von 767 auf 1200 Euro je Kind erhöht werden.
Davon profitierten aber nur Familien mit drei und mehr Kindern bei Altbauten
beziehungsweise sechs und mehr Kindern bei Neubauten.
Nach Verlautbarungen der
Regierung soll die neue Regelung des Eigenheimzulagegesetzes mit einer
Übergangsregelung ausgestattet werden. Demnach soll derjenige noch
in den Genuss der bislang geltenden staatlichen Förderung beim Wohnungsbau
oder -kauf kommen, der bis spätestens Ende des Jahres den Bauantrag
gestellt oder - bei Kauf vom Bauträger - den notariellen Kaufvertrag
abgeschlossen hat. Nach bisheriger Rechtslage genügt dies nicht:
Bislang entsteht der Anspruch auf Eigenheimzulage erst, wenn die Immobilie
bezugsfertig ist.