Den Besitzern veralteter Heizkessel bleibt nur noch kurze Zeit, um ihre alte Anlage an die gesetzlichen Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung anzupassen.
Ab 1. November 2002 müssen sämtliche vom Schornsteinfeger beanstandeten Kessel die neuen Grenzwerte für Abgasverluste einhalten. Je nach Größe der Anlage darf ### dann der Abgasverlust neun bis elf Prozent nicht überschreiten.
Es ist davon auszugehen, dass sich die meisten der veralteten Anlagen nicht mehr sanieren lassen. Sie müssen daher vom Gebäudeeigentümer durch moderne Heizkessel ersetzt werden.
Ab 1. November 2002 müssen sämtliche vom Schornsteinfeger beanstandeten Kessel die neuen Grenzwerte für Abgasverluste einhalten. Je nach Größe der Anlage darf ### dann der Abgasverlust neun bis elf Prozent nicht überschreiten.
Es ist davon auszugehen, dass sich die meisten der veralteten Anlagen nicht mehr sanieren lassen. Sie müssen daher vom Gebäudeeigentümer durch moderne Heizkessel ersetzt werden.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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