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Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Am 1. August 2002 tritt das zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften, das am 25. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50, S. 2674, veröffentlicht wurde, in Kraft.
Zentrale Bestandteile der Neuregelung sind zum einen die Ausweitung des Schmerzensgeldanspruches, zum anderen die Aufwertung der Naturalrestitution.

Die bisherige Regelung zur Haftung auf Schmerzensgeld wurden in den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, nämlich in § 253 Abs. 2 BGB n. F., verlagert. Damit schuldet der Schädiger nunmehr, im Gegensatz zur früheren Rechtslage, Schmerzensgeld auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft, er aber einen Tatbestand der Gefährdungshaftung verwirklicht. Dies wird u. a. bei der als Gefährdungshaftung ausgestalteten, ihrerseits erweiterten Halterhaftung nach § 7 StVG, Bedeutung erlangen.

Durch die Übernahme der Regelung in den Allgemeinen Teil wird bewirkt, dass künftig auch der Betriebsinhaber dem geschädigten Vertragspartner auf Schmerzensgeld haftet, wenn die schadenstiftende Handlung von einem Betriebsangehörigen ausgeführt wurde. Die Möglichkeit der Exkulpation gem. § 831 BGB besteht damit nach der Neuregelung nicht mehr.

Gem. § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB n. F. schließt der infolge Sachbeschädigung zu leistende Schadenersatz künftig nur dann die Umsatzsteuer mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Damit soll bewirkt werden, dass der Geschädigte den vollen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erforderlichen Betrag nur dann erhält, wenn er den Schaden tatsächlich beheben lässt. Bislang konnte der Geschädigte den vollen erforderlichen Betrag liquidieren, auch wenn er eine Wiederherstellung des schadensfreien Zustandes von Vornherein nicht beabsichtigte. Die Neuregelung soll einen Anreiz dafür darstellen, den Schaden auf möglichst günstige Weise zu beheben. Die hierdurch bewirkten Einsparungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers in Höhe der Umsatzsteuer auch dem Schädiger zugute kommen.

Die neuen Regelungen werden Sie demnächst bei AnwaltOnline in der Gesetzesdatenbank finden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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